Verweigert ein Rechtsanwalt die Herausgabe von Mandantenunterlagen, obwohl diese zur Prozessführung benötigt werden, gefährdet er die Achtung und das Vertrauen der Rechtsuchenden in die Integrität des Berufsstands erheblich (BGH 3.11.14, AnwSt (R) 5/14, Urteil unter dejure.org ).
Auch ein rechtskräftiges Strafurteil, das auf einer unzulässigen Verfahrensabsprache beruht, entfaltet Bindungswirkung für das berufsrechtliche Verfahren (OLG Düsseldorf 13.1.15, VIII-1 StO 1/14, Abruf-Nr.
Da der Wortlaut des § 129 S. 1 AO auf „offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind“ abstellt, kommt es entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an. Maßgebend ist, ob der ...
Das FG Schleswig-Holstein (8.7.2014, 5 K 93/11) hatte über die Pflicht des Finanzamts zur Erstattung nach § 37 Abs. 2 AO in einem Fall zu entscheiden, bei dem die Ehe vor Erlass des Vorauszahlungsbescheides und zum Zeitpunkt der durch den Kläger geleisteten Vorauszahlungen bereits nicht mehr bestand. Das Finanzamt erfuhr hiervon aber erst im Nachhinein, aber noch vor Erlass des Einkommensteuerbescheides. Dem Kläger wurden daraufhin die geleisteten Vorauszahlungen lediglich hälftig angerechnet.
Der BFH (10.2.15, IX R 18/14) hat entschieden, dass das schlichte „Vergessen“ des Übertrags selbst ermittelter Besteuerungsgrundlagen – im Urteilsfall ein Verlustbetrag – in die entsprechende Anlage zu einer ...
Mit dem Verzögerungsgeld hat der Gesetzgeber der Finanzverwaltung ein scharfes Instrument an die Hand gegeben, um Steuerpflichtige zu einer zeitnahen Erfüllung ihrer Mitwirkungspflichten im Rahmen einer Außenprüfung ...
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