Ein laufendes Insolvenzverfahren führt nicht automatisch zum Widerruf der beruflichen Zulassung. Es muss aber stets sichergestellt sein, dass Mandanteninteressen durch die wirtschaftliche Schieflage nicht gefährdet ...
Viele Fortbildungskurse zur/m Fachassistenten/in Digitalisierung und IT beginnen im September. Die Prüfungen sollen im März 2022 stattfinden. Nähere Informationen gibt es bei den Steuerberaterkammern.
Das OLG Schleswig (29.11.19, 17 U 80/19) umreißt die Pflichten des Steuerberaters, wenn dessen Mandant möglicherweise überschuldet und damit insolvenzantragspflichtig ist. Die Entscheidung erging vor den Änderungen durch das StaRUG.
Ein Minderheitsgesellschafter ohne umfassende Sperrminorität besitzt nicht die zur Annahme von Selbstständigkeit erforderliche Rechtsmacht. Daran ändert auch eine als Innengesellschaft bürgerlichen Rechts ...
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus für die Fördermonate Juli bis September 2021 ist bis zum 31.10.21 möglich. Der Antrag muss über Berufsangehörige als prüfende Dritte erfolgen.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Laut dem Entwurf der Verordnung über die Prüfung zum Zertifzierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurden Steuerberater/innen wiederum nicht explizit in den Kreis der von der Prüfung befreiten Personen aufgenommen. Die BStBK fordert eine Befreiung, wie sie bisher nur Juristen mit Befähigung zum Richteramt, Immobilienkaufleuten und Hochschulabsolventen mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt zukommt.