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  • · Nachricht · Digitalisierung

    Ab dem 1.1.23 kommt das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt)

    | Steuerberater und Steuerbevollmächtigte bekommen zum 1.1.23 ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt). |

     

    Hierfür hat die DATEV den Zuschlag der Bundessteuerberaterkammer für die Entwicklung und den Betrieb erhalten. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür (die neuen § 86c bis g StBerG) wurden im Juni 2021 vom Bundestag im Rahmen verschiedener Berufsrechtsreformen geschaffen.

    Quelle: ID 47577331

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