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Ab dem 1.1.23 kommt das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt)
| Steuerberater und Steuerbevollmächtigte bekommen zum 1.1.23 ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt). |
Hierfür hat die DATEV den Zuschlag der Bundessteuerberaterkammer für die Entwicklung und den Betrieb erhalten. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür (die neuen § 86c bis g StBerG) wurden im Juni 2021 vom Bundestag im Rahmen verschiedener Berufsrechtsreformen geschaffen.
Quelle: ID 47577331