08.03.2024 · Nachricht aus PFB · Vermögenshaftpflicht
Für die Abgrenzung einer versicherten Aufsichtstreuhand von einer nicht versicherten geschäftsführenden Treuhand im Rahmen der Tätigkeit eines Steuerberaters als Treuhandkommanditist einer Fondsgesellschaft kommt es entscheidend darauf an, inwieweit dem Steuerberater aufgrund des Treuhandvertrags ein Entscheidungs- und Handlungsspielraum, Mitwirkungsrechte und/oder Ermessen zustehen und sich diese auf das unternehmerische Risiko der Fondsgesellschaft auswirken (BGH 15.11.23 IV ZR 277/22).
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29.02.2024 · Nachricht aus KP · Mittelgebühr
Das AG Soest (2.11.21, 13 C 117/20) hat entschieden, dass eine Steuerberaterin berechtigt war, Gebühren oberhalb der Mittelgebühr für verschiedene Tätigkeiten abzurechnen, da sie die angemessene Begründung und Beweise für die höheren Gebührensätze erbracht hat.
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23.02.2024 · Nachricht aus KP · Elektronischer Rechtsverkehr
Die Glaubhaftmachung einer Störung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) kann durch einen Screenshot erfolgen, der mit der Stördokumentation der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) übereinstimmt. Laut einem Beschluss des (BGH 10.10.23, XI ZB 1/23) ist in solchen Fällen keine zusätzliche anwaltliche Versicherung zwingend erforderlich.
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19.02.2024 · Nachricht aus KP · Steuerberatungsgesetz
Ein Steuerberater hat das Recht, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, um eine Zweigstelle selbst zu leiten, wenn er nachweisen kann, dass er die Berufspflichten erfüllt und die Zweigstelle in der Nähe seiner Hauptpraxis liegt (BVerwG 1.2.24, 8 C 1.23)
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16.02.2024 · Nachricht aus KP · IWW-Webinare
Nähere Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter www.iww.de/webinare .
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16.02.2024 · Fachbeitrag aus KP · Gebührentipp
Nach § 16 StBVV hat der Steuerberater Anspruch auf Ersatz der Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Er kann die tatsächlich entstandenen Kosten oder einen Pauschsatz (20 % der Vergütung, maximal 20 EUR) fordern. Bei 100 Mandanten und durchschnittlich 5 Angelegenheiten pro Rechnung steht so ein Volumen von 10.000 EUR (= 100 x 5 x 20 EUR pro Angelegenheit) jährlich in Rede statt bisher nur 2.000 EUR (100 x 1*20 EUR pro Rechnung). Klingt verlockend, aber ist das auch ...
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