30.10.2014 · Nachricht · Multi-Tasking funktioniert einfach nicht
Der gesunde Menschenverstand sollte ausreichen, um zu erkennen, dass das so moderne Multi-Tasking im steuerberatenden Berufsleben nichts verloren hat. Mehrere Dinge – vor allem komplexe Aufgaben – gleichzeitig zu lösen, kann keine ausgezeichneten Ergebnisse bringen. Die tägliche Realität in den Kanzleien sieht leider oft ganz anders aus. Zerhacktes Arbeiten, kleine Zeiteinheiten, dauernde Erreichbarkeit, dringend notwendige Telefonate, unaufschiebbare Rückfragen vom Kollegen oder Chef prägen den Alltag.
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16.10.2014 · Fachbeitrag ·
Elektronik statt Papier
Auch in den Personalabteilungen hält die EDV Einzug. Während früher Personalakten in Papierform geführt wurden, steigen viele Personalverwaltungen zunehmend auf elektronische Personalakten um. Dies spart sicherlich ...
15.10.2014 · Fachbeitrag ·
Effektives Honorarmanagement
Kennen Sie den Buchungssatz „Erfahrung an Kasse“? Häufig ist ein Zugang auf dem Konto Erfahrung mit einem Abgang auf dem Konto Kasse verbunden. Wie oft haben Sie Ihren Mandanten schon gepredigt, dass sie besser ...
14.10.2014 · Fachbeitrag ·
Mandantengespräche
Die Erwartungen des Mandanten lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Falls Sie sich die Frage stellen, wie Sie dazu kommen, so ist die Antwort ganz einfach: Nehmen Sie den Telefonhörer in die Hand und rufen Sie Ihren Mandanten an. Die meisten Steuerberater sind es nicht gewohnt, den Mandanten einfach anzurufen. Und auch für die Mandanten ist es ungewöhnlich, dass der Steuerberater von sich aus anruft. Dabei haben Sie gerade im persönlichen Gespräch die Chance, Wünsche zu kl ären, ...
01.10.2014 · Nachricht · Fristversäumnis
Wird die nur versehentlich unterlassene Übermittlung eines fristwahrenden Einspruchs im Telefax-Verfahren geltend gemacht, indizieren die gleichwohl erfolgte Dokumentation eines entsprechenden Einspruchsschreibens im ...
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30.09.2014 · Nachricht · Büroorganisation
Ein Schriftstück, mit dem eine bei einem Gericht zu wahrende Frist eingehalten werden sollte, gelangt nicht schon zu dem Zeitpunkt fristwahrend tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Gerichts, zu dem der mit der ...
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17.09.2014 · Fachbeitrag ·
Verzögerungsgeld
Nach § 146 Abs. 2b AO kann ein Verzögerungsgeld von 2.500 EUR bis 250.000 EUR festgesetzt werden, wenn ein Steuerpflichtiger der Aufforderung des Finanzamts, Auskünfte zu erteilen oder Unterlagen vorzulegen bzw. den Zugriff auf eine elektronisch geführte Buchhaltung zu ermöglichen, nicht nachkommt. Dies gilt auch im Rahmen einer Außenprüfung (BFH 24.4.14, IV R 25/11, Urteil unter www.openjur.de ).