Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nach § 78 Abs. 1 FGO liegt nur dann vor, wenn die Akteneinsicht ausdrücklich verwehrt wurde. Der Gehörsanspruch begründet keinen Anspruch auf Einsichtnahme in Akten, die dem Gericht von der Finanzbehörde nicht zur Verfügung gestellt worden sind und ihm folglich nicht vorliegen.So der Bundesfinanzhof in dem hier vorliegenden Fall der Rüge eines Klägers und Beschwerdeführers, das Finanzgericht habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör durch ...
Eine Teil-Einspruchsentscheidung nach § 367 Abs. 2 AO kann sich auch nur auf unstreitige Teile eines Bescheids beziehen, sodass es nach dem Urteil des BFH verfahrensrechtlich grundsätzlich zulässig ist, über den ...
EU-Staaten sind verpflichtet, die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Steuer zuzüglich Zinsen zu erstatten, etwa wenn ein Steuerpflichtiger Umsatzsteuer entrichtet hat, die unter Verstoß gegen die ...
Eine Steuerfestsetzung kann nicht zum Nachteil des Steerpflichtigen geändert werden, wenn die neuen Tatsachen dem FA durch Verletzung seiner Ermittlungspflicht trotz ordnungsgemäßer Mitwirkung des Steuerpflichtigen zunächst unbekannt waren.
Eine Steuererklärung als Pflichtveranlagung entfaltet keine anlaufhemmende Wirkung, wenn sie erst nach dem Ablauf der Festsetzungsfrist abgegeben wird.
Viele Kanzleiinhaber scheuen sich, ihren Mitarbeitern zu sagen, wenn sie etwas stört. Ein notwendiges Gespräch wird oft so lange verschoben, bis der Leidensdruck entsprechend groß ist. Ein konstruktives Gespräch mit ...
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Nach Ansicht von BFH, Verwaltung und den FG besteht kein Anspruch auf ein Ruhen des Einspruchsverfahrens wegen eines anhängigen Beschwerdeverfahrens beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), da in § 363 Abs. 2 S. 2 AO ausschließlich der EuGH Erwähnung findet, wenn vom Europäischen Gerichtshof die Rede ist.