Die Festsetzungsfrist beginnt auch dann mit der Abgabe der Steuererklärung oder der Anzeige nach
§ 19 GrEStG über ein Immobiliengeschäft, wenn diese teilweise unvollständig oder unrichtig ist. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Erklärung derart lückenhaft ist, dass dies praktisch auf das Nichteinreichen der Erklärung hinausläuft.
Mit Urteil vom 26.7.12 (4 K 2071/09 E,U, NZB BFH X B 183/12) hat der 4. Senat des FG Münster entschieden, dass Zuschätzungen auf Grundlage eines sogenannten Zeitreihenvergleichs zulässig sind, wenn die Buchführung ...
Der 3. Senat des FG Münster hat mit Urteil vom 26.7.12 (3 K 207/10 E) entschieden, dass Umstände, die das Finanzamt bereits aus der Grundbesitzakte entnehmen konnte, keine neuen Tatsachen im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr.
Lohnsteuerabzugsbeträge, die vom Arbeitgeber nicht an das Finanzamt abgeführt, aber als Einkünfte bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers erfasst wurden, können angerechnet werden. Dies hat der 6. Senat des FG Münster mit Urteil vom 24.4.12 (Az. 6 K 1498/11 AO) entschieden.
Wird beim Verkauf eines Kapitalgesellschaftsanteils eine Besserungsoption vereinbart, die dem Verkäufer das Recht auf einen geänderten Kaufvertrag einräumt, um nachträglich an der Wertentwicklung zu profitieren, ...
Eine Änderung nach § 174 AO bei widerstreitender Steuerfestsetzung setzt voraus, dass ein Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden eines oder mehrerer Steuerpflichtiger berücksichtigt worden ist, obwohl er dies nur ...
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Das Hessische FG hat sich in zwei Urteilen damit beschäftigt, inwieweit ein Wohnsitz vorliegt und damit über die unbeschränkte Steuerpflicht entscheidet. Dabei ging es um ausländische Piloten mit einem Standby-Zimmer in Deutschland und einem Piloten, der sich durch die gezielte Wahl einer Wohnung im Ausland der unbeschränkten Steuerpflicht entziehen wollte.