Die Qualität der Buchhaltung ist abhängig von der Mitwirkung des Mandanten, denn der Steuerberater kann nur auf der Grundlage der ihm vom Mandanten im Zeitpunkt der Leistungserbringung erteilten Informationen sowie übergebenen Belege tätig werden. Eine Pflichtverletzung kommt deshalb nur in Betracht, wenn dem Steuerberater bei der Verarbeitung dieser Informationen und Belege ein Fehler unterlaufen ist (OLG Hamm 17.9.21, 25 U 58/20).
Als Steuerberater sind Sie täglich Haftungsrisiken ausgesetzt. Regelmäßige Mandanteninformationen können dabei einen Beitrag leisten, Ihr Risiko zu minimieren. Doch allein darauf können Sie sich nicht verlassen.
Soll ein Insolvenzvertiefungsschaden geltend gemacht werden, ist ein auf Überschuldungsbilanzen gestützter Gesamtvermögensvergleich erforderlich, der alle finanziellen Positionen umfasst, die von dem ...
Musste der Berater (als noch die Vorlage- statt der Vorhaltepflicht bestand) auch Unterlagen mit der Erklärung einreichen, die er für unzureichend hält, den steuerlichen Sachverhalt zu belegen? Diese Frage hat das AmtsG Schwelm (22.9.22, 22 C 247/18, rkr.) bejaht. Der Berater war im Streitfall zwar ein Lohnsteuerhilfeverein, das AmtsG hat aber in den Urteilsgründen insoweit ausdrücklich keinen Unterschied zum Steuerberater gesehen, sodass die Ausführungen übertragbar sind.
Die Schlussabrechnung ist eine Bestandsaufnahme des tatsächlich in Anspruch genommenen Zuschusses und der Anspruchsberechtigung des Unternehmens, das den Zuschuss erhalten hat. Die Fristen zur Abgabe der ...
Die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte für Immobilien müssen spätestens am 31.1.23 abgegeben werden. Die Zeit zur Sammlung der erforderlichen Daten und zur Erstellung der Erklärungen war sehr knapp ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Pflichten des Steuerberaters ergeben sich allein aus dem Inhalt und dem Umfang seines Mandats. Nur in diesem Rahmen muss er seinen Mandanten umfassend beraten und sich erschöpfend mit den relevanten steuerlichen Gesichtspunkten befassen (OLG Brandenburg 20.5.20 und 6.7.20, 11 U 109/19).