Bei unklarer Rechtslage muss der Steuerberater nicht nur auf mögliche Risiken hinweisen, sondern auch alle zur Verfügung stehenden Rechtsquellen ausschöpfen (LG Lübeck 11.1.24, 15 O 72/23).
Der Steuerberater muss den Mandanten über die Einmaligkeit einer Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 S. 4 EStG aufklären, auch wenn diese vom FA eigenmächtig und ohne den Antrag gewährt wurde (LG Lübeck 11.1.
Ein disziplinärer Überhang (§ 92 S. 2 StBerG) ist anzunehmen, wenn eine berufsgerichtliche Maßnahme neben einer bereits verhängten strafrechtlichen Sanktion erforderlich ist, um das Ansehen des Berufs zu wahren.
Im Lohnbuchhaltungsmandat ist der Berater nicht verpflichtet, Fragen der Sozialversicherungspflicht des Mandanten eigenständig zu klären (BGH 8.2.24, IX ZR 137/22).
Immer wieder kommt es vor, dass objektiv falsche Abschlüsse testiert werden. Zwei Entscheidungen schränken von den Insolvenzverwaltern geltend gemachte Haftungsansprüche gegen die Berufsangehörigen für die Fälle ...
Der Mandant kann sich nicht darauf berufen, dass sein Steuerberater ihn falsch beraten hat, da Steuerberater weder berechtigt noch verpflichtet sind, in sozialversicherungsrechtlichen Fragen zu beraten.
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Die Änderungen des Berufsrechts zum 1.8.23 haben auch Auswirkungen auf die bestehenden Zusammenschlüsse von Steuerberatern/Rechtsanwälten im Rahmen einer Sozietät/GbR. Dort sind in vielen Kanzleien die notwendigen Maßnahmen (Abschluss bzw. Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung der Gesellschaft und Änderung der Haftungsbeschränkung in den Allgemeinen Auftragsbedingungen – AAB) aber auch bis jetzt noch nicht umgesetzt. Mehr als ein Jahr nach der berufsrechtlichen Änderung besteht dringender ...