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  • 09.12.2021 · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Anrechnung zu Unrecht erlangter Vorteile auf Regressansprüche

    Führt eine fehlerhafte steuerliche Beratung des Mandanten zu bleibenden steuerlichen Vorteilen, können diese im Rahmen des vorzunehmenden Gesamtvermögensvergleichs schadensmindernd anzurechnen sein (BGH 21.10.21, IX ZR 9/21).