Verlangt der Mandant Schadenersatz wegen ergangener Schätzungsbescheide, muss er konkret darlegen, welche Gewinne oder Verluste abweichend von den geschätzten Besteuerungsgrundlagen tatsächlich entstanden sind (OLG Karlsruhe 6.9.23, 7 U 162/22).
Bei unklarer Rechtslage muss der Steuerberater nicht nur auf mögliche Risiken hinweisen, sondern auch alle zur Verfügung stehenden Rechtsquellen ausschöpfen (LG Lübeck 11.1.24, 15 O 72/23).
Der Steuerberater muss den Mandanten über die Einmaligkeit einer Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 S. 4 EStG aufklären, auch wenn diese vom FA eigenmächtig und ohne den Antrag gewährt wurde (LG Lübeck 11.1.
Ein disziplinärer Überhang (§ 92 S. 2 StBerG) ist anzunehmen, wenn eine berufsgerichtliche Maßnahme neben einer bereits verhängten strafrechtlichen Sanktion erforderlich ist, um das Ansehen des Berufs zu wahren.
Im Lohnbuchhaltungsmandat ist der Berater nicht verpflichtet, Fragen der Sozialversicherungspflicht des Mandanten eigenständig zu klären (BGH 8.2.24, IX ZR 137/22).
Immer wieder kommt es vor, dass objektiv falsche Abschlüsse testiert werden. Zwei Entscheidungen schränken von den Insolvenzverwaltern geltend gemachte Haftungsansprüche gegen die Berufsangehörigen für die Fälle ...
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Der Mandant kann sich nicht darauf berufen, dass sein Steuerberater ihn falsch beraten hat, da Steuerberater weder berechtigt noch verpflichtet sind, in sozialversicherungsrechtlichen Fragen zu beraten. Steuerberater verfügen nicht über die erforderliche Sachkunde im Sozialversicherungsrecht (LSG Baden-Württemberg 19.7.22, L9 R 2663/20).