11.06.2012 · Nachricht · Haftungsrecht
Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen noch nicht verjährten Straftaten einer Steuerart in vollem Umfang unrichtige Angaben berichtigt, ergänzt oder nachholt, erlangt gemäß § 371 AO Straffreiheit. Nach einem Beschluss des BGH kann eine unvollständige Selbstanzeige grundsätzlich auch dann noch zu einer vollständigen Strafbefreiung führen, wenn die Abweichungen in der Berichtigung oder Nacherklärung vom geforderten Inhalt der Selbstanzeige nur geringfügig sind.
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18.04.2012 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Ein Beratungsfehler des Steuerberaters einer GmbH führte nach einer Umsatzsteuersonderprüfung zu einer Steuernachforderung gegen seine Mandantin. Für diese Steuernachforderung nahm das FA den Geschäftsführer per ...
18.04.2012 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Wer eine Steuerberaterpraxis übernimmt, unterliegt dem Risiko, von den Mandanten der Praxis für die Fehler seines Vorgängers haftbar gemacht zu werden.
18.04.2012 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Berater, die ihre Mandanten rundum in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten betreuen, erbringen dabei vielfach auch Nebenleistungen, die vom Mandanten nicht ausdrücklich in Auftrag gegeben worden sind. In solchen Fällen kann der Berater ohne entsprechende Vereinbarung kein Honorar verlangen. Richtig problematisch wird diese Konstellation dann, wenn die Nebenleistung in irgendeiner Weise mangelhaft erbracht worden ist. Haftet der Berater dann auf Schadenersatz?
20.03.2012 · Fachbeitrag ·
Sozietätsrecht
Das BMJ hat am 15.2.12 den Entwurf zu dem „Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und ...
16.02.2012 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Das Haftungsrecht der Sozietät ist durch die Rechtsprechung der letzten Jahre neu konturiert worden. Die Sozietät ist als GbR selbst rechts- und parteifähig. Sie wird also Vertragspartner des Mandanten und haftet ...
16.12.2011 · Fachbeitrag ·
Schutzbereich des Mandatsvertrages
Unter Umständen haftet der Steuerberater für fehlerhafte Arbeiten nicht nur gegenüber dem Unternehmen, das er beraten soll. Auch dessen Geschäftsführer kann in den Schutzbereich des Mandats einbezogen sein, sodass der Berater für einen Schaden ersatzpflichtig ist, der dem Gesellschaftsorgan aus einer Inanspruchnahme durch das Finanzamt entsteht (BGH 13.10.11, IX ZR 193/10, Abruf-Nr. 113997 ).