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  • 07.01.2019 · Nachricht · Haftung

    Sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers

    Die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status eines Arbeitnehmers setzt eine vertiefte sozialversicherungsrechtliche Prüfung voraus und hat mit steuerrechtlichen Fragen nichts zu tun. Dies ist keine Nebenleistung des Steuerberaters i. S. von § 5 Abs. 1 RDG, sondern betrifft ein Rechtsgebiet, auf dem der Steuerberater zu beraten weder verpflichtet noch berechtigt ist (LG Münster 25.7.18, 110 O 68/17).