Das LG Tübingen (17.1.20, 4 O 205/19) hat dazu Stellung genommen, unter welchen Bedingungen ein Steuerberater, der einen handelsrechtlichen Jahresabschluss erstellt, haftet, wenn es zu einer verspäteten Insolvenzantragstellung des Mandanten kommt. Zudem ging das LG Tübingen der Frage nach, wem gegenüber bzw. in welchem Umfang solchermaßen gehaftet wird. Dabei war die Rechtsprechung des BGH (26.1.17, IX ZR 285/15) zu berücksichtigen, die zu erheblichen Risiken für Steuerberater führt.
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern und Rechtsanwälten liegt oft im ureigenen Interesse der Mandanten. Diesen wird eine Komplettberatung zuteil. Aber auch für den Steuerberater respektive ...
Das OLG Braunschweig hat darüber entschieden, inwiefern sich ein Steuerberater gegenüber seinem Mandanten regresspflichtig macht, wenn er ungeprüft die Gebäude-AfA bei einem Vermietungsobjekt, die ein Vorberater ...
Das LG Bielefeld (27.6.19, 19 O 29/18) hat klargestellt, dass es für das Eingreifen des Haftungsprivilegs „mit beschränkter Berufshaftung“ bei einer PartG, die zu einer PartG mbB umgewandelt wurde, auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung ankommt (so auch Volker Römermann/Monika Dibbelt, HFR 13, S 38 ff.).
Das LG Münster (25.9.19, 110 O 71/18) hat in einem Schadenersatzverfahren wegen Schlechterfüllung eines Steuerberatervertrags dazu Stellung genommen, inwiefern eine Steuerberatungsgesellschaft durch einen nicht ...
Die Materie des Sozialversicherungsrechts ist unübersichtlich und birgt erhebliche Haftungsrisiken für den damit befassten Steuerberater, selbst wenn dieser grundsätzlich keine Beratungspflicht in diesem Rechtsgebiet ...
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Ein Steuerberater handelt pflichtwidrig, wenn er bei Steuererklärungen die Gebäude-AfA nicht eigenständig ermittelt, sondern den von seinen Vorgängern gewählten Ansatz ungeprüft übernimmt (OLG Braunschweig 12.2.20, 11 U 142/18).