Die Einbeziehung (rechtlich) fremden Vermögens in den im Rahmen der Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftung vorzunehmenden Gesamtvermögensvergleich im Wege der konsolidierten Schadensbetrachtung setzt neben der Einbeziehung der Vermögensinteressen des Dritten in den Beratungsvertrag voraus, dass sich der Berater vereinbarungsgemäß mit einem bei wirtschaftlich wertender Betrachtung einheitlichen Vermögen zu befassen hat (BGH 1.10.20, IX ZR 228/19). Die Entscheidung führt zur Haftungserweiterung für ...
Bei einem Beratungsfehler muss der Mandant beweisen, dass kausal hierauf ihm ein konkreter Schaden entstanden ist. Denn der Steuerberater muss nach § 249 Abs. 1 BGB nur im Zuge eines Gesamtvermögensvergleichs wieder ...
Das OLG Nürnberg hat im Zuge einer Feststellungsklage entschieden, dass einer Gesellschaft ein eigener Schadenersatzanspruch gegen ihren Steuerberater zusteht, wenn dieser durch Schlechterfüllung seines ...
Das OLG Dresden hat dazu Stellung genommen, inwiefern der Mandant seinen Prozessbevollmächtigten (hier einen Rechtsanwalt) in Regress nehmen kann, wenn dieser die Klage nicht auf den rechtlich greifenden Gesichtspunkt gestützt hat, sodass der Mandant mit seinem Anspruch nicht durchgedrungen ist (OLG Dresden 3.2.20, 4 W 918/19).
In zwei Entscheidungen hat das OLG Koblenz (27.5.20, 3 U 47/20, Hinweisbeschluss; 30.10.20, 3 U 47/20, Urteil) dazu Stellung bezogen, inwieweit ein Insolvenzverwalter einen Steuerberater in Regress nehmen kann, weil er ...
Das OVG Nordrhein-Westfalen (20.11.20, 8 A 2382/20) hat die Wiedereinsetzung in die versäumte Zulassungsbegründungsfrist abgelehnt, weil die vertretenen Kläger nicht ohne Verschulden an deren Einhaltung gehindert ...
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Das LG Tübingen (17.1.20, 4 O 205/19) hat dazu Stellung genommen, unter welchen Bedingungen ein Steuerberater, der einen handelsrechtlichen Jahresabschluss erstellt, haftet, wenn es zu einer verspäteten Insolvenzantragstellung des Mandanten kommt. Zudem ging das LG Tübingen der Frage nach, wem gegenüber bzw. in welchem Umfang solchermaßen gehaftet wird. Dabei war die Rechtsprechung des BGH (26.1.17, IX ZR 285/15) zu berücksichtigen, die zu erheblichen Risiken für Steuerberater führt.