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  • 01.04.2021 · Fachbeitrag · Haftung

    Haftung des Prozessbevollmächtigten für unzureichenden Vortrag

    | Das OLG Dresden hat dazu Stellung genommen, inwiefern der Mandant seinen Prozessbevollmächtigten (hier einen Rechtsanwalt) in Regress nehmen kann, wenn dieser die Klage nicht auf den rechtlich greifenden Gesichtspunkt gestützt hat, sodass der Mandant mit seinem Anspruch nicht durchgedrungen ist (OLG Dresden 3.2.20, 4 W 918/19). |

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