Für Steuerberater gibt es – bis auf die Annahme von Provisionen i. S. d. § 9 StBerG – viele Möglichkeiten, neue Mandanten zu akquirieren: Werbung, Empfehlung durch Mandanten etc. Dass Akquisekosten den Mandanten nicht in Rechnung gestellt werden können, versteht sich von selbst. Aber Akquise ist nicht immer sauber von der Erstberatung zu trennen – und die kann nach § 21 StBVV abgerechnet werden.
Heute, am 21.3.25, hat der Bundesrat der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung zugestimmt. Sie sieht eine Anpassung der Gebühren an die Einkommensentwicklung der Jahre 2020 bis 2024 ...
Durch marginale Änderungen der StBVV und des RVG können Gebührenrechnungen von Steuerberatern nun ausschließlich digital erstellt und übermittelt werden. Durch die Bürokratieentlastungsverordnung wurde § 9 Abs.
Immer noch bestimmt die Mehrzahl der Berufsangehörigen die Gebühren erst nach getaner Arbeit. Um die Angemessenheit der Vergütung hinsichtlich Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung für den Auftraggeber belegen zu können, müssen sie sich auf eine aussagekräftige Leistungserfassung stützen. Oft gelingt dieser Nachweis nicht, weil die Leistungserfassung diese Anforderung nicht hergibt. Aber selbst wenn, die Zeit dafür ist weg. Wenn nur 10 % der täglichen Arbeitszeit auf die rechtssichere ...
Das FG Münster (26.6.24, 4 Ko 1086/84 KFB, Beschluss) hatte zu entscheiden, ob die vom Prozessbevollmächtigten angesetzten Gebühren für das Einspruchsverfahren wegen eines Synergieeffektes nach § 15a Abs.
Ein Kostenvoranschlag bietet Transparenz über die Kosten und schafft Vertrauen zwischen Dienstleister und Kunden. Besonders im Bereich der Steuerberatung kann ein Kostenvoranschlag bei der Frage nach der ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
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Wegen der grundsätzlichen Entgeltlichkeit der anwaltlichen Dienstleistung (vgl. § 612 BGB) trifft den Anwalt im Rahmen eines Honorarprozesses regelmäßig nicht die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er bei Annahme des Auftrags mit dem Mandanten über die Frage der Honorierung gesprochen hat. Eine Anfechtung des Anwaltsvertrags mit der Begründung, dass der Auftraggeber irrig von Unentgeltlichkeit ausgegangen sei, scheidet aus. Behauptet der Auftraggeber, es sei etwas vom RVG zu seinen Gunsten Abweichendes ...