Das AG Werl (27.4.23, 4 C 420/19) stellt klar: Wer als Steuerberater oberhalb der Mittelgebühr abrechnen will, muss einen konkret überdurchschnittlichen Aufwand darlegen und notfalls beweisen – der bloße Hinweis auf einen Mehraufwand durch die vom Mandanten selbst erstellte Buchführung genügt nicht.
Was ist zu tun, wenn das FA mehrere Monate eine Steuererklärung nicht bearbeitet, keine Rückfragen stellt, keine Belege anfordert und keinen Kontakt aufnimmt, weder zum Steuerberater noch zu dessen Mandanten? Oder ...
Nach § 12 Abs. 1 StBVV decken die Gebühren die gesamte Tätigkeit des Steuerberaters vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit ab. Der Vergütungsanspruch setzt danach ganz klar einen Auftrag voraus – ohne ...
Die Bilanzbesprechung hat in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) selbst keine eigenständige Regelung erfahren. Sie kann daher nicht „als Bilanzbesprechung“ direkt nach der StBVV abgerechnet werden. Sie kann auf Grundlage einer gesonderten Vergütungsvereinbarung, etwa als Zeitgebühr nach § 13 StBVV oder nach § 612 BGB, abgerechnet werden, wenn diese zuvor mit dem Mandanten schriftlich vereinbart wurde.
Langjährige Erfahrung lehrt, wo der Schuh drückt: Es ist der Nachweis der Angemessenheit der Gebühr. Sie müssen korrekte und aussagekräftige Aufzeichnungen fertigen, die – oft mehrere Jahre – später im ...
Durch den Abschluss eines Schuldanerkenntnisses lässt sich die Vergütung eines Steuerberaters wirkungsvoll absichern, bevor es zu kostspieligen Auseinandersetzungen mit dem Auftraggeber kommt. Das Anerkenntnis schafft ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Nachdem der Verordnungsgeber zum 1.7.25 massive Änderungen in der StBVV vorgenommen hatte, indem die 5. Verordnung (VO) zur Änderung der StBVV in Kraft trat, war eine vorrangige Überlegung bei zahlreichen Vorschriften, eine Anpassung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorzunehmen. So sind außergerichtliche, gerichtliche und entsprechende Verfahren nach § 40 StBVV n.F. nach den Regeln des RVG abzurechnen. Dies gilt auch für den Aufwendungsersatz (§ 3 StBVV) und für die Geschäftsreisekosten ...