Die Bilanzbesprechung hat in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) selbst keine eigenständige Regelung erfahren. Sie kann daher nicht „als Bilanzbesprechung“ direkt nach der StBVV abgerechnet werden. Sie kann auf Grundlage einer gesonderten Vergütungsvereinbarung, etwa als Zeitgebühr nach § 13 StBVV oder nach § 612 BGB, abgerechnet werden, wenn diese zuvor mit dem Mandanten schriftlich vereinbart wurde.
Langjährige Erfahrung lehrt, wo der Schuh drückt: Es ist der Nachweis der Angemessenheit der Gebühr. Sie müssen korrekte und aussagekräftige Aufzeichnungen fertigen, die – oft mehrere Jahre – später im ...
Durch den Abschluss eines Schuldanerkenntnisses lässt sich die Vergütung eines Steuerberaters wirkungsvoll absichern, bevor es zu kostspieligen Auseinandersetzungen mit dem Auftraggeber kommt. Das Anerkenntnis schafft ...
Nachdem der Verordnungsgeber zum 1.7.25 massive Änderungen in der StBVV vorgenommen hatte, indem die 5. Verordnung (VO) zur Änderung der StBVV in Kraft trat, war eine vorrangige Überlegung bei zahlreichen Vorschriften, eine Anpassung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorzunehmen. So sind außergerichtliche, gerichtliche und entsprechende Verfahren nach § 40 StBVV n.F. nach den Regeln des RVG abzurechnen. Dies gilt auch für den Aufwendungsersatz (§ 3 StBVV) und für die Geschäftsreisekosten ...
Die (einseitige) Bestimmung der Vergütung ist aus mehreren Gründen problematisch. Sie belastet den Steuerberater damit, sie unter Beweis und damit im Zweifel unter den Vorbehalt eines kostenpflichtigen Gutachtens zu ...
In einer Zeit, in der wirtschaftlicher Druck und Mandantenerwartungen stetig steigen, gewinnt das Thema Honorargestaltung an strategischer Bedeutung. Wer heute in der Steuerberatung tätig ist, kann es sich kaum noch ...
Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Das Zurückbehaltungsrecht folgt aus §§ 66 Abs. 2 StBerG und 273 BGB. Dieses Recht ermöglicht es Beratern, bestimmte Unterlagen zurückzuhalten, bis offene Honorarforderungen beglichen sind. Doch die Anwendung dieses Rechts ist an strikte Voraussetzungen gebunden. Dieser Beitrag beleuchtet die Feinheiten und Fallstricke des Zurückbehaltungsrechts und gibt Ratschläge, wie Berater dieses Instrument rechtssicher einsetzen können.