Die Vergütung für die Anlage AVEÜR richtet sich grundsätzlich nach der zugrunde liegenden Gewinnermittlungsart. Entscheidend ist insbesondere, ob eine EÜR oder ein Jahresabschluss erstellt wird.
Wenn Mandate enden und Unterlagen zurückverlangt werden, geraten Steuerberater schnell in ein Spannungsfeld zwischen Herausgabepflicht und Honorarinteresse. Das Zurückbehaltungsrecht kann hier ein wirksames Instrument ...
Vergütungsvereinbarungen bleiben ein zentrales Instrument, wenn Steuerberater von der gesetzlichen Vergütung nach der StBVV abweichen möchten, wobei vor allem die formalen Anforderungen des § 4 StBVV zu beachten ...
Die Reichweite einer nach § 4 StBVV grundsätzlich zulässigen in Textform abzufassenden Honorarvereinbarung ist in der Praxis der steuerberatenden Berufe häufig schwierig zu beurteilen. Der BGH zieht die Grenze zur rechtswidrigen Unbestimmtheit dort, wo für den Mandanten nicht mehr erkennbar ist, für welche konkreten Lebensvorgänge er eine vom Gesetz abweichende Vergütung schuldet.
Wenn die Insolvenz des Mandanten droht, sollte der Steuerberater unbedingt nach den Grundsätzen des Bargeschäfts verfahren, wenn er seine Vergütung vor der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter schützen will.
Der BGH hat zentrale Fragen zur Reichweite und Wirksamkeit anwaltlicher Vergütungsvereinbarungen (§ 3a RVG) geklärt und die Anforderungen an Bestimmtheit und Textform präzisiert (BGH 19.2.26, IX ZR 226/22).
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Das AG Werl (27.4.23, 4 C 420/19) stellt klar: Wer als Steuerberater oberhalb der Mittelgebühr abrechnen will, muss einen konkret überdurchschnittlichen Aufwand darlegen und notfalls beweisen – der bloße Hinweis auf einen Mehraufwand durch die vom Mandanten selbst erstellte Buchführung genügt nicht.