14.12.2012 · Fachbeitrag ·
Säumniszuschlag auch bei pünktlicher Bezahlung der Steuer
Bezahlen Steuerpflichtige ihre Steuerschulden per Scheck, können auch bei einer noch pünktlichen Abbuchung Säumniszuschläge vom Finanzamt fällig werden. Bei einer Scheckeinreichung gilt der Betrag nämlich erst nach drei Tagen generell als gutgeschrieben. Das hat der BFH aktuell entschieden. Dies gilt selbst dann, wenn die Zahlung bereits vorher und damit pünktlich auf dem Konto des Finanzamtes eingegangen ist (BFH 28.8.12, VII R 71/11, Abruf-Nr. 123525 ).
14.12.2012 · Fachbeitrag ·
Insolvenzverfahren
In der Insolvenz besteht für das FA oftmals nur dann eine aussichtsreiche Möglichkeit, offene Umsatzsteuerforderungen aus der Zeit vor Verfahrenseröffnung zu realisieren, wenn es seine Forderungen gegen ...
14.12.2012 · Fachbeitrag ·
Schutz für Berufsgeheimnisträger
Angesichts der erheblichen Eingriffsintensität ist die Durchsuchung von Kanzleiräumen im berufsgerichtlichen Verfahren nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig ...
05.12.2012 · Nachricht · SGB VIII
Eltern eines in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebrachten Kindes können den Kostenbeitrag für die Unterbringung nicht durch einen Steuerklassenwechsel reduzieren, wenn dieser als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Steuerabzug eines Elternteils ansteigt, weil er freiwillig in die Steuerklasse V und sein Ehepartner in die Steuerklasse III gewechselt hat (BVerwG 11.10.12, 5 C 22.11 , Abruf-Nr. 123667 ).
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05.12.2012 · Nachricht · § 175 AO
Ein Antrag auf Realsplittung nach bestandskräftigem Einkommensteuerbescheid stellt bei zuvor vorliegender Zustimmung des Ehegatten kein rückwirkendes Ereignis nach § 175 AO dar. In der Literatur wird teilweise die ...
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16.11.2012 · Fachbeitrag ·
Keine besondere Befähigung durch „andere“ Ausbildung
Ein gelernter Bankkaufmann kann die für die Tätigkeit als Vorstand einer StB-Gesellschaft beantragte Ausnahmegenehmigung nicht beanspruchen, auch wenn er durch seine Ausbildung und die anschließende Tätigkeit in dem ...
16.11.2012 · Fachbeitrag ·
Immer den Papier-Bescheid prüfen
Fehler in der Steuerberater-Software sind kein Grund, einen rechtskräftigen Steuerbescheid aufzuheben und zu ändern. Wer nur die eingegebenen Daten und nicht den späteren Steuerbescheid prüft, handelt grob fahrlässig (FG Münster 5.9.12, 12 K 1948/11 E, Abruf-Nr. 123360 ).