Der BFH (6.5.25, IX R 2/23) hat entschieden, dass der Auskunftsanspruch über personenbezogene Steuerdaten nach Art. 15 DSGVO nur innerhalb bestimmter Fristen gerichtlich durchgesetzt werden kann. Eine verspätete Klage ist unzulässig – auch dann, wenn es sich um sensible Daten im Kontext eines Steuerverfahrens handelt.
Die neue DIN SPEC 91524 bietet einen umfassenden Leitfaden für Compliance-Management-Systeme speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der Leitfaden unterstützt KMU dabei, Compliance-Risiken zu ...
Das BVerfG hat finanzgerichtliche Entscheidungen aufgehoben, die die Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) zum Gegenstand haben und die Sache an das FG zur Fortsetzung des ...
Erteilt ein Steuerberater seinen scheidungswilligen Mandanten einen rechtlichen Rat außerhalb des Steuerrechts, erbringt er eine unerlaubte Rechtsdienstleistung (OLG Karlsruhe 22.10.24, 14 U 194/23).
Das BVerwG (16.5.25, 5 B 8.25, 5 B 8.25 (5 B 4.25), Beschluss) hat entschieden, dass Anwälte, die fristgebundene Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) einreichen, verpflichtet sind, den ...
Funktioniert der EGVP-Server des Gerichts nicht, liegt der Fehler im Verantwortungsbereich des Gerichts. Der Prozessbevollmächtigte muss dann das elektronisch nicht zustellbare Dokument nicht noch schnell per Fax ...
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
Ob Share Deals, MoPeG-Entfristung oder „Hive-Down“: Die Regeln zur Grunderwerbsteuer haben sich im ersten Quartal 2026 grundlegend geändert. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, wie Sie Transaktionen nach der neuen Rechtslage rechtssicher gestalten.
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
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Der Umstand, dass der vom FA beauftragte Postdienstleister an der Anschrift der Steuerpflichtigen an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht entgegen. Dies gilt auch dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt (BFH 20.2.25, VI R 18/22).