Für den Streitwert bei Steuerberaterprüfungen ist auf das pauschalisierte Jahresgehalt eines angestellten Steuerberaters abzustellen. Bei einem Berufsanfänger liegt der Streitwert bei 50.000 EUR. Dieser Streitwert ist nicht um das Jahresgehalt entsprechend der Vorqualifikation zu mindern (FG Hamburg 8.10.24, 6 K 5/23, Beschluss).
Der Begriff der „Compliance“ hat in den letzten Jahren in vielen Wirtschaftssektoren an Bedeutung gewonnen. Auch für Rechtsanwälte und Steuerberater steht die Frage im Raum, ob es notwendig wird, einen speziellen ...
Der BFH (22.10.24, VIII R 19/22) hat erstmals eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Nichtbenutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) gewährt. Diese Entscheidung könnte ...
Der BGH (11.11.24 AnwZ (Brfg) 35/23) hat die Beitragspraxis für Steuerberater in Rechtsanwaltskammern für verfassungswidrig erklärt (Verstoß gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG). Gleichzeitig wurde eine Gesetzesänderung wirksam, die die doppelte Kammerpflicht für viele Berufsträger beendet.
Seit dem 1.1.23 nutzen Steuerberater das beSt für ihre digitale Korrespondenz. Die Sicherheitszertifikate, die diese Kommunikation schützen, haben eine begrenzte Gültigkeit und müssen nun erstmals erneuert werden.
Das LSG NRW (24.7.24, L 10 KR 343/24 B ER, Beschluss) hat entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse ihren Insolvenzantrag wegen eines Ermessensfehlers gegen einen Steuerberater zurücknehmen muss.
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Am 30.12.24 wurde die „Verordnung zur Änderung von Verordnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe“ im Bundesgesetzblatt (BGBl. 24 I Nr. 443) veröffentlicht, nachdem sie zuvor am 20.12.24 den Bundesrat passiert hatte. Die Verordnung umfasst mehrere Anpassungen und Verbesserungen im Bereich der steuerberatenden Berufe.