Das BMF hat am 11.10.24 den Entwurf einer „Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung sowie zur Änderung weiterer Verordnungen im Recht der steuerberatenden Berufe“ veröffentlicht. Damit sollen u. a. die Gebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Der BFH hat entschieden, dass es für den wirksamen Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts unerheblich ist, dass die Außenvollmacht des Bevollmächtigten beim Bekanntgabezeitpunkt noch besteht (BFH 8.2.
Der BFH hat entschieden, dass den Prozessbevollmächtigten eine eigene Pflicht zur Fristenkontrolle trifft, wenn ihm der Vorgang zur Bearbeitung vorgelegt wird. Er darf somit nicht blind seinem Kanzleipersonal vertrauen ...
Die Schlussanträge des Generalanwalts Manuel Campos Sánchez-Bordona im Vorlageverfahren vor dem EuGH (4.7.24, C-295/23) könnten weitreichende Konsequenzen für die Zukunft des Fremdbesitzverbots bei rechtsberatenden Berufen haben. Die zentrale Frage, ob das Verbot der Kapitalbeteiligung von Gewerbetreibenden mit den Grundfreiheiten der EU vereinbar ist, wirft grundlegende Bedenken auf. Sollte der EuGH die in den Anträgen formulierten Zweifel an der Kohärenz der aktuellen Regelungen teilen, könnte dies den ...
Das „Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer ...
Der BGH (6.2.24, II ZB 23/22, Beschluss) hat entschieden, dass Partnerschaftsgesellschaften seit dem 1.1.24 nicht mehr verpflichtet sind, den Namen eines Partners im Firmennamen zu führen. Es reicht aus, den Zusatz ...
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Der BFH (30.8.24, V R 1/24, Beschluss) hat die Revision eines Klägers als unzulässig verworfen, weil die Revisionsschrift in einem falschen Dateiformat eingereicht wurde. Die Prozessbevollmächtigten hatten das Dokument als Word-Datei (DOCX) statt im vorgeschriebenen PDF-Format übermittelt. Der BFH bestätigte, dass nur die in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) vorgeschriebenen Formate zulässig sind. Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde abgelehnt.