14.12.2012 · Fachbeitrag ·
Sozietätsrecht
Die Verwendung der Bezeichnung „Sozietät“ durch einen Zusammenschluss von Rechtsanwälten, die im Innenverhältnis keine „echte“ Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden, ist keine unzulässige Irreführung der Rechtsuchenden, wenn die Beauftragung der zusammengeschlossenen Rechtsanwälte dem Rechtsverkehr im Wesentlichen die gleichen Vorteile bietet wie die Mandatierung einer Anwaltssozietät (BGH 12.7.12,
AnwZ (Brfg) 37/11, Abruf-Nr. 122729 ).
14.12.2012 · Fachbeitrag ·
Sozietätsrecht
Scheidet ein Gesellschafter einer Sozietät oder Partnerschaft aus und macht sich allein selbstständig oder wechselt in eine andere Sozietät bzw. Partnerschaft, besteht einiger Klärungsbedarf. Auf der einen Seite ...
14.12.2012 · Fachbeitrag ·
Säumniszuschlag auch bei pünktlicher Bezahlung der Steuer
Bezahlen Steuerpflichtige ihre Steuerschulden per Scheck, können auch bei einer noch pünktlichen Abbuchung Säumniszuschläge vom Finanzamt fällig werden. Bei einer Scheckeinreichung gilt der Betrag nämlich erst ...
14.12.2012 · Fachbeitrag ·
Insolvenzverfahren
In der Insolvenz besteht für das FA oftmals nur dann eine aussichtsreiche Möglichkeit, offene Umsatzsteuerforderungen aus der Zeit vor Verfahrenseröffnung zu realisieren, wenn es seine Forderungen gegen Zahlungsansprüche des Unternehmens etwa aus Vorsteuerüberhängen noch aufrechnen kann. § 96 InsO lässt eine Aufrechnung grundsätzlich zu, sofern der Insolvenzgläubiger erst nach Eröffnung des Verfahrens etwas schuldig bleibt.
14.12.2012 · Fachbeitrag ·
Schutz für Berufsgeheimnisträger
Angesichts der erheblichen Eingriffsintensität ist die Durchsuchung von Kanzleiräumen im berufsgerichtlichen Verfahren nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig ...
05.12.2012 · Nachricht · SGB VIII
Eltern eines in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebrachten Kindes können den Kostenbeitrag für die Unterbringung nicht durch einen Steuerklassenwechsel reduzieren, wenn dieser als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist.
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05.12.2012 · Nachricht · § 175 AO
Ein Antrag auf Realsplittung nach bestandskräftigem Einkommensteuerbescheid stellt bei zuvor vorliegender Zustimmung des Ehegatten kein rückwirkendes Ereignis nach § 175 AO dar. In der Literatur wird teilweise die Auffassung vertreten, der Antrag sei ein rückwirkendes Ereignis. Dagegen existiert der Einwand, dass die entscheidende nachträgliche Umgestaltung des Sachverhalts nicht der Antrag, sondern die Zustimmung des unterhaltsberechtigten Ehegatten ist, die erst nachträglich erteilt wird. Dieser Auffassung ...
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