Geht der Schriftsatz eines Rechtsanwalts in einem Zivilprozess nach Ablauf des letzten Tages der gesetzten Frist um 0:00 Uhr des Folgetages per Telefax ein, so ist die Frist abgelaufen und gilt als versäumt. Auch wenn der Rechtsanwalt die Faxübermittlung um 23:59 Uhr begonnen, diese aber in vollem Umfang erst frühestens um 0:00 Uhr das Gericht erreicht hat, ist das Schreiben nicht fristgerecht bei Gericht eingegangen. Maßgeblich ist dabei nicht der spätere Ausdruck des Telefaxes, sondern die vollständige ...
Auch am 31. Dezember kann ein (Einspruchs-)Bescheid wirksam bekannt gegeben werden. Ob an diesem Tag ein Rechtsanwalts- oder Steuerberaterbüro geschlossen ist oder nicht, ist unerheblich (Niedersächsisches FG, 15.04.
Schickt ein Bearbeiter der Körperschaftsteuerstelle, der im Hinblick auf die Abtretung eines Geschäftsanteils einer GmbH zuständig ist, an die Grunderwerbssteuerstelle eine Kontrollmitteilung für Zwecke der ...
Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist die Einlage von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens bereits im Zeitpunkt der Einlage gewinnmindernd zu berücksichtigen. Oder kann die Einlage eines Wirtschaftsguts doch erst zum Zeitpunkt der Veräu ßerung gewinnmindernd berücksichtigt werden? Wann erfolgt die Zuordnung des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen?
Der BGH (18.10.12, I ZR 137/11, Abruf-Nr. 130741 ) hat entschieden: Erbringt ein Rechtsanwalt zu einem überwiegenden Teil seiner Berufstätigkeit Hilfeleistungen in Steuersachen und ist deshalb die Angabe ...
Das gewerbliche Honorarinkasso für andere Berufsangehörige ist dem Steuerberater nach § 64 Abs. 2 S. 1 StBerG nicht uneingeschränkt erlaubt. Dem Berater sind gewerbliche Tätigkeiten vielmehr prinzipiell verboten, ...
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Ist in einem Gerichtsverfahren das persönliche Erscheinen des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person (hier: GmbH) angeordnet, kann bei seinem unentschuldigten Ausbleiben ein Ordnungsgeld nur gegen die Partei, nicht aber gegen den Geschäftsführer persönlich angeordnet werden (OLG Hamm 10.12.12, 18 W 42/12, Beschluss unter www.dejure.org ).