19.03.2013 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsverbot
Leitet ein Mitarbeiter einer Steuerberatungsgesellschaft E-Mails, die die Steuerberatungsgesellschaft an ihre Arbeitnehmer zur Vermittlung steuerlicher Informationen übermittelt hat, an einen anderen Steuerberater weiter, ist das ein schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht und rechtfertigt eine verhaltensbedingte Kündigung. Die ungenehmigte Aufnahme einer geringfügigen Tätigkeit bei einem anderen Steuerberater als Bürokraft ist ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot ...
19.03.2013 · Nachricht · Abgabenordnung
Wird vor der Verjährung ein Antrag auf Steuerfestsetzung gestellt, läuft die Festsetzungsfrist nach
§ 171 Abs. 3 AO nicht ab, bevor über den Antrag unanfechtbar entschieden ist. Diese Fristverlängerung kann aber ...
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18.02.2013 · Fachbeitrag ·
Steuerberatervergütungsverordnung
Am 19.12.12 ist die „Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Darin enthalten ist auch die neue Vergütungsverordnung für Steuerberater (s. iww.
18.02.2013 · Fachbeitrag ·
Ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn sie keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail enthält. Insoweit kommt es nicht zur Anwendung der einjährigen Rechtsbehelfsfrist, weil die im Bescheid enthaltenen Ausführungen eventuell unvollständig waren (FG Düsseldorf 20.11.12, 10 K 766/12 E, Abruf-Nr. 130422 ).
18.02.2013 · Fachbeitrag ·
Rückwirkendes Ereignis
Die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für nachträgliche Herstellungsarbeiten nach § 3 InvZulG ist ein rückwirkendes Ereignis, so der BFH in einem aktuellen Urteil (BFH 26.7.12, III R 72/10, Abruf-Nr. 123908 ).
18.02.2013 · Fachbeitrag ·
Ermessensspielraum
Nicht jede Verletzung der Mitwirkungspflichten darf grundsätzlich dazu führen, dass das FA zur Festsetzung eines Verzögerungsgelds kommt. Dieses praxisrelevante Urteil des BFH schränkt den Ermessensspielraum der ...
08.02.2013 · Nachricht · Einspruch des Monats
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Steuerpflichtige grundsätzlich frei, ihre rechtlichen Verhältnisse so zu gestalten, dass sich eine geringe Steuerbelastung ergibt. Ein schädlicher Gestaltungsmissbrauch kann demnach nur dann vorliegen, wenn zur Befriedigung des notwendigen eigenen Wohnbedarfs gleichwertiger Wohnraum wechselseitig über Kreuz vermietet wird, ohne dass hierfür sachliche außersteuerliche Gründe bestehen. Das Verfahren ist nun beim BFH (IX R 18/12) anhängig.
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