Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer hätten sich spätestens bis 1.1.24 im Meldeportal goAML registrieren müssen. Wer das nicht bis Jahresende nachholt, dem droht ab 1.1.25 ein Bußgeld.
In dem Erfordernis, dass eine als Steuerberatungsgesellschaft anzuerkennende Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt werden muss (§ 32 Abs. 3 S. 2 StBerG), liegt keine unzulässige Beschränkung der ...
Auch bei einer elektronischen Kalenderführung bedarf es einer Kontrolle des Fristenkalenders, um Datenverarbeitungsfehler des eingesetzten Programms sowie Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand ...
Ein Terminsverlegungsantrag beim FG ist formlos möglich. Ferner bedarf es im Fall der Verlegung wegen Krankheit zur Glaubhaftmachung grundsätzlich nicht eines amtsärztlichen Attests, es genügt eine einfache ärztliche Krankschreibung (BFH 27.8.24, VIII B 74/23, Abruf-Nr. 243743 ).
Das FG Münster (20.6.24, 5 K 150/24 U) hat entschieden, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt wird, wenn ein Klageauftrag aufgrund von organisatorischen Mängeln in der Kanzlei des ...
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Hat der Steuerpflichtige einen Steuerberater eingeschaltet, muss er dafür Sorge tragen, dass dieser die ihm übertragene Tätigkeit ordnungsgemäß erledigen kann, wozu auch gehört, dass er dem Steuerberater eine Überprüfung des ergangenen Steuerbescheids innerhalb der Einspruchsfrist ermöglicht (FG Hessen 15.5.24, 5 K 160/23; Rev. BFH, II R 17/24).