Das BMF hat Mitte August 2025 den Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) veröffentlicht. Ziel ist es, die Regelungen zur Hilfeleistung in Steuersachen umfassend zu modernisieren und an gesellschaftliche sowie europarechtliche Entwicklungen anzupassen.
Die Berufsausübungsgesellschaft (BAG) hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass berufsrechtliche Verstöße frühzeitig erkannt und abgestellt werden, § 52 Abs. 2 S. 1 StBerG.
Ab dem 1.8.25 ist der Abschluss „Steuerfachwirt“ offiziell dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zugeordnet. Damit steht die berufliche Fortbildung dem akademischen Bachelorabschluss gleich und wird ...
Der BFH (27.11.24, X R 25/22) hat entschieden, dass FÄ Steuerbescheide wegen § 175b AO leichter ändern können, wenn neue Daten elektronisch übermittelt werden. Diese Entscheidung betraf ein Ehepaar, das eine ...
Wie die BRAK mitteilt, hat der Hersteller bereits vor einiger Zeit den Support für dieses Gerät eingestellt hat. Es wurde in der Einführungsphase des beA zwischen 2015 und 2017 hergestellt, weshalb seine Nutzung ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Stärken Sie Ihre Mandatsbeziehungen mit intelligenter digitaler Kommunikation. Die Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell bietet Ihnen einen strukturierten Leitfaden mit direkt nutzbaren Tipps zu Strategie, Organisation und technischer Umsetzung.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Der BFH (6.5.25, IX R 2/23) hat entschieden, dass der Auskunftsanspruch über personenbezogene Steuerdaten nach Art. 15 DSGVO nur innerhalb bestimmter Fristen gerichtlich durchgesetzt werden kann. Eine verspätete Klage ist unzulässig – auch dann, wenn es sich um sensible Daten im Kontext eines Steuerverfahrens handelt.