Weist die Rechtsbehelfsbelehrung in einer Einspruchsentscheidung für die verpflichtende Übermittlung elektronischer Dokumente auf 52d FGO hin, so ist sie nicht unrichtig i. S. des § 55 Abs. 2 S. 1 FGO. Der Umstand, dass eine Einspruchsentscheidung, deren Inhaltsadressatin die Steuerpflichtige ist, gemäß § 122 Abs. 1 S. 4 AO dem Prozessbevollmächtigten bekanntzugeben war, führt nicht dazu, dass eine ausschließlich auf den im Einzelfall bevollmächtigten Steuerberater bezogene Rechtsbehelfsbelehrung ...
Nachdem die EU-Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018/2171 die Auffassung vertreten hat, dass die im StBerG vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von ...
Bei einer Steuerberater-Holding, die 100 % der Anteile an einer Tochtergesellschaft hält, stellt sich die Frage, ob sich die Tochtergesellschaft weiter als „Steuerberatungsgesellschaft“ bezeichnen darf. Hintergrund ist § 55g StBerG, wonach nur Berufsausübungsgesellschaften (BAG), bei denen Steuerberater die Mehrheit der Stimmrechte haben und bei denen die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Steuerberater sind, die Bezeichnung Steuerberatungsgesellschaft führen dürfen.
Auch ein FA muss die Regelungen für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten in vollem Umfang beachten. Der Finanzverwaltung steht kein Spielraum zu, Sorgfaltspflichten beim elektronischen Rechtsverkehr durch ...
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Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg (25.5.23, 9 K 9027/23, Urteil) kann es für die Frage des Beginns der aktiven Nutzungspflicht (§ 52d S. 2 FGO) nicht darauf ankommen, wann der einzelne Steuerberater sich erfolgreich registriert hat und das beSt für ihn tatsächlich eingerichtet worden ist. Gegen diese Auslegung spricht insbesondere, dass der sichere Übertragungsweg dem Berufsträger bereits dann „zur Verfügung steht“, wenn die BStBK ihren Verpflichtungen nachgekommen ist und das ...