Technische Gründe i. S. v. § 130d S. 2 ZPO liegen nur bei einer Störung der für die Übermittlung erforderlichen technischen Einrichtungen vor, nicht dagegen bei in der Person des Einreichers liegenden Gründen (hier: Erkrankung; BGH 25.1.23, IV ZB 7/22).
Relativ unbemerkt ist im JStG 2022 (BGBl I 22, 2294) auch enthalten, dass LSt-Hilfevereine seit 1.1.23 befugt sind, ihren Mitgliedern Hilfe bei der ESt (nicht jedoch bei der USt) zu leisten, wenn diese ...
Das besondere elektronische Postfach muss vom mandatierten Berufsträger verwendet werden, selbst wenn – für den Mandanten selbst – die Möglichkeit der Niederschrift besteht (BGH 7.12.22, XII ZB 200/22).
Der BFH hat entschieden, dass ein Steuerbevollmächtigter im Jahr 22 die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht nach § 52a FGO formwirksam beim BFH durch einfache E-Mail mit PDF-Anlage einreichen kann. Eine solche ist vielmehr unbeachtlich und somit die Beschwerde unzulässig (BFH 29.11.22, VIII B 88/22).
§ 52d S. 1 FGO knüpft allein an den Status als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin an (BFH 23.8.22, VIII S 3/22, Rz. 3). Er ist daher so zu verstehen, dass es unerheblich ist, ob die jeweilige Person in ihrer ...
In dem anhängigen Verfahren BFH (VII R 34/22; Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg 6.7.22, 9 K 9009/22) geht es um die Frage, ob Rechtsanwaltsgesellschaften, solange für sie kein eigenes besonderes elektronisches ...
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
Ob Share Deals, MoPeG-Entfristung oder „Hive-Down“: Die Regeln zur Grunderwerbsteuer haben sich im ersten Quartal 2026 grundlegend geändert. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, wie Sie Transaktionen nach der neuen Rechtslage rechtssicher gestalten.
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Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Viele Steuerberater haben Angst davor, Mandate zu verlieren; denn Umsatz ist immer noch gleichbedeutend mit Kanzleierfolg. Dabei sind sie sich nicht im Klaren darüber, wie teuer der Umsatz erkauft wird, nämlich mit einer hohen Arbeitsbelastung bei insgesamt geringer Durchschnittsrentabilität. Manchmal hilft nur, sich gezielt von bestimmten Mandanten zu trennen. Mit dieser Sonderausgabe möchten wir Ihnen den Mut dazu machen und zeigen, wie sie sich sauber trennen können.