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08.06.2022 · Fachbeitrag · Vermittlerrecht/Wettbewerbsrecht
Wer als selbstständiger Handelsvertreter bzw. Untervermittler (HV/UV) tätig ist, sollte sich nicht erst bei Beendigung der Kooperation mit einem Unternehmer (z. B. Versicherungsvermittler, Versicherer) die Frage stellen, wie es weitergeht. Schon zu Beginn sollte Klarheit darüber bestehen, was er nach Beendigung der Kooperation in Bezug auf die Kunden wettbewerbsrechtlich darf, wenn er als HV/UV weiterarbeiten will. Lesen Sie, auf welche Details es beim nachvertraglichen Wettbewerbsverbot ankommt.
03.06.2022 · Fachbeitrag · Arbeitsvertrag
Viele Vermittlerbetriebe setzen bewusst auf angestellte Mitarbeiter im Außendienst. Sie verzichten auf Untervertreter, weil bei deren Ausscheiden Streitigkeiten um den Ausgleichsanspruch vorprogrammiert sind.
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31.05.2022 · Fachbeitrag · Büroführung
Oft kommt es zwischen Versicherer und Versicherungsvermittler bzw. Kunden zum Streit über den Zugang eines Schriftstücks. Dreh- und Angelpunkt des Streits ist die Beweisbarkeit des Zugangs von rechtserheblichen ...
23.05.2022 · Nachricht · Betriebsprüfung
Legt ein Arbeitgeber zur Betriebsprüfung keine Unterlagen vor, kann gegen ihn ein Zwangsgeld festgesetzt werden; dies gilt unabhängig davon, ob sich nach Abschluss der laufenden oder einer vorausgehenden Betriebsprüfung tatsächlich eine Beitragsnachforderung ergibt. Dies entschied das LSG Baden-Württemberg im Fall eines Unternehmers.
11.05.2022 · Nachricht · Personalmanagement
Eingescannte Unterschriften sind im Berufsalltag längst Usus und haben sich als sehr praktisch erwiesen. Doch Vorsicht! Nicht immer sind sie zulässig. Für die wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags reicht eine ...
26.04.2022 · Fachbeitrag · Büroführung/Wettbewerbsrecht
Das Versenden einer E-Mail mit einem kurzen zweizeiligen Werbezusatz in der Fußzeile ist ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers unzulässig. Das hat das KG Berlin entschieden.
26.04.2022 · Nachricht · Personalmanagement
Ein Arbeitgeber gewährt auch dann den beantragten Urlaub, wenn sich der Arbeitnehmer während des Urlaubs – ohne selbst infiziert zu sein – nur aufgrund eines Kontaktes mit einer an Covid-19 erkrankten Person in Quarantäne begeben muss. Diese Entscheidung des ArbG Neumünster ist jetzt vom LAG Schleswig-Holstein bestätigt worden.