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  • · Arbeitgeberleistungen

    Entgeltfreie Beschäftigungszeiten: Jobrad-Leasingraten sind vom Mitarbeiter rückforderbar

    Bild: © Moon Safari - stock.adobe.com

    | Job-Räder, die Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern sowohl für den Arbeitsweg als auch für die private Nutzung zur Verfügung stellen, sind für Mitarbeiter ein attraktiver Anreiz, da sie nicht nur zur Gesundheitsförderung und zum Umweltschutz beitragen, sondern auch finanzielle Vorteile bieten können. Eine aktuelle Entscheidung des LAG Köln zeigt, dass Sie als Arbeitgeber bei entsprechender Vertragsgestaltung die Möglichkeit haben, für entgeltfreie Beschäftigungszeiten die aufgewendeten Jobrad-Leasingraten vom Mitarbeiter zurückzufordern. VVP nennt die Details. |

    Jobräder und entgeltfreie Beschäftigungszeiten,

    Arbeitgeber, die Mitarbeitern ein Job-Rad anbieten wollen, schließen in der Regel mit dem Leasingunternehmen einen Leasingvertrag über das gewünschte Fahrrad und überlassen dieses dann auf Grundlage eines Überlassungsvertrags an den Mitarbeiter. Die Leasingraten können entweder durch die Mitarbeiter im Wege der Entgeltumwandlung getragen oder durch die Arbeitgeber als zusätzliches Entgelt übernommen werden.

     

    Probleme ergeben sich in entgeltfreien Beschäftigungszeiten, z. B. wenn sich der Mitarbeiter in Elternzeit befindet oder über den Zeitraum der Entgeltfortzahlung hinaus arbeitsunfähig ist. Eine Entgeltumwandlung ist durch die fehlende Entgeltzahlung nicht mehr möglich, und auch Ansprüche auf zusätzliches Entgelt bestehen nicht. Da Arbeitgeber in der Regel aus dem Leasingvertrag zur Zahlung der Leasingraten verpflichtet sind, besteht ein Bedarf, den Mitarbeiter in Anspruch zu nehmen.