Das OLG Schleswig hat ein Problem aufgeworfen, das bis dato eigentlich gar keines war: Es hat verneint, dass in „Mischfällen“ fiktive Terminsgebühren nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG neben den „echten“ Terminsgebühren nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG entstehen können. Zu Recht? Der folgende Beitrag liefert Argumente für das Nebeneinander.
Ungefragt muss der Rechtsanwalt seinen Auftraggeber grundsätzlich nicht auf die bisher entstandenen oder noch entstehenden Gebühren hinweisen. Die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung muss er nur ausnahmsweise ...
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Kommt es in einer Erbscheinangelegenheit zu einem Beschwerdeverfahren vor dem OLG, ist häufig strittig, welche Gebühren abzurechnen sind und welcher Gegenstandswert gilt. Der folgende Beitrag klärt auf.
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Dass sowohl beim Prozessbevollmächtigten (Hauptbevollmächtigten) als auch beim Terminsvertreter je eine Einigungsgebühr anfallen kann und dass diese doppelte Einigungsgebühr erstattungsfähig ist, hat der BGH bereits im Jahr 2014 entschieden (RVG prof. 14, 94). Was vielfach jedoch noch unbekannt ist, dass diese Grundsätze auch für die Terminsgebühr gelten. Die Terminsgebühr kann ebenfalls doppelt, also beim Prozessbevollmächtigten und beim Terminsvertreter, anfallen und erstattet werden. Es gelten die ...