In Deutschland gibt es inzwischen hunderte von „Tafel-Initiativen“, die kostenlos Mahlzeiten und Lebensmittel an Bedürftige ausgeben. Die „Tafeln“ leben dabei vor allem von Unternehmen, die unentgeltlich Lebensmittel- und Sachspenden aus ihrem Sortiment abgeben. Umstritten war bislang die Umsatzbesteuerung dieser Zuwendungen. Doch jetzt könnte sich eine Wende anbahnen. Eine steuerliche Bemessungsgrundlage von „nahe Null“ auch für selbst hergestellte Produkte wird auf Bund-Länder-Ebene diskutiert.
Der Bundesfinanzhof hat gerade brandaktuell eine für Vermieter höchst erfreuliche Entscheidung getroffen. Danach können Schuldzinsen für ein Darlehen, das ursprünglich zur Finanzierung von Anschaffungskosten einer ...
Der Bundesfinanzhof hat jüngst entschieden, dass die vom Erben in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger zu leistende, noch vom Erblasser herrührende Einkommensteuer-Abschlusszahlung für das Todesjahr als ...
Für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer ist es nicht ausreichend, wenn eine Bank die anrechenbare ausländische Steuer lediglich aus dem Körperschaftsteuersatz ableitet und bescheinigt. Denn hieraus ergibt sich nicht, dass die Steuer von dem ausländischen Unternehmen auch tatsächlich entrichtet wurde. Dies entschied der 2. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem brandaktuell verkündeten Urteil in der sog. “Rechtssache Meilicke“ (2 K 2241/02) und wies die Klage mangels entsprechender ...
Eine vGA an einen Gesellschafter kann niemals eine Schenkung sein. Diese Ansicht teilt die Finanzverwaltung leider nur noch für Alleingesellschafter. Sind mehrere Gesellschafter an einer Gesellschaft beteiligt, so soll ...
Der BFH hat sich in einem viel beachteten Urteil mit der Grundsatzfrage des Realisationszeitpunktes von Provisionszahlungen bei einem bilanzierungspflichtigen Versicherungsvertreter befasst (BFH 17.3.10, X R 28/08, ...
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Das Ministerium der Finanzen Brandenburg weist auf ein neues Merkblatt zur E-Bilanz hin. Das Merkblatt soll Unternehmen über die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden informieren und ihnen die Umstellung erleichtern. Erhältlich ist das neue Merkblatt im PDF-Format (3 Seiten) u.a. auf den Internetseiten des Ministeriums der Finanzen.