Veranstaltet ein gemeinnütziger Karnevalsverein in der Woche zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch eine Kostüm- und Tanzparty mit typischer Karnevalsmusik, karnevalistischen Tanzdarbietungen und weiteren Elementen klassischer Karnevalssitzungen, so handelt es sich um einen sog. Zweckbetrieb zur Förderung des „traditionellen Brauchtums“. Die Gewinne aus diesen Veranstaltungen sind von der Körperschaftsteuer befreit. Für die Umsätze ist nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % zu zahlen. Dies ...
Verstirbt ein Steuerpflichtiger und gehört zu seinem Nachlass ein vermietetes Grundstück, treten in der Praxis vielfältige Probleme auf. Vielfach ist die Erbengemeinschaft bestrebt, das Mietobjekt alsbald zu ...
Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 26.8.15 möchte das BMF eine neue Änderungsvorschrift in das System der Korrekturvorschriften der AO einfügen.
Der X. Senat des BFH hat jüngst darüber entschieden, wann sich eine Finanzbehörde unmittelbar an andere Personen als den Steuerpflichtigen (sog. Dritte) wenden darf (BFH 29.7.15, X R 4/14). Es ging um die Frage der Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens an fremde Dritte während einer Außenprüfung, ob Provisionszahlungen geleistet worden waren. Der BFH hat begrüßenswerterweise klargestellt, dass Dritte nur in besonders gelagerten Fällen ohne vorheriges Auskunftsersuchen beim Steuerpflichtigen angegangen ...
Eine aus beruflichen Gründen in Hamburg gehaltene Nebenwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartners ist unabhängig vom zeitlichen Umfang der Nutzung von der Hamburgischen Zweitwohnungsteuer befreit.
Ab dem Überschreiten einer Freigrenze von 110 EUR wird dem teilnehmenden Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil von solchem Eigengewicht zugewendet, dass von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des ...
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In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. Dieses Mal geht es unter anderem um Änderungen beim Realsplitting durch das Steueränderungsgesetz 2015 und um Neues zur Zusammenveranlagung bei fiktiver unbeschränkter Einkommensteuerpflicht.