Eine offenbare Unrichtigkeit kann zwar auch dann vorliegen, wenn das FA eine in der Steuererklärung enthaltene offenbare, d. h. für das FA erkennbare Unrichtigkeit als eigene übernimmt. Eine aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderliche und vom Sachbearbeiter unterlassene Sachverhaltsermittlung ist jedoch kein mechanisches Versehen (BFH 27.5.09, X R 47/08). Laut FG Hessen (10.9.19, 4 K 1018/19; Rev. BFH: IX R 30/19) schließt ein notwendiger Ermittlungsaufwand für die Neuerstellung bzw.
Auch wer ein Gebäude nur teilweise gewerblich nutzen will, hat meist ein Interesse daran, die Vorsteuern aus den Baukosten möglichst umfassend abzuziehen. Dazu muss die Immobilie aber zumindest teilweise zum ...
Der IX. Senat des BFH hat entschieden, dass ein bestandskräftiger Steuerbescheid nicht mehr vom Finanzamt nach § 129 AO berichtigt werden kann, wenn die fehlerhafte Festsetzung eines vom Steuerpflichtigen ...
Der BFH hat brandaktuell entschieden, dass gewerbesteuerliche Verlustvorträge bei der Verpachtung des Betriebs einer gewerblich geprägten Personengesellschaft untergehen können. Nach der Rechtsprechung des BFH setzt die Kürzung des Gewerbeertrags um Verluste aus früheren Jahren u. a. die sog. Unternehmensidentität voraus. Danach muss der Gewerbetrieb, in dem die Verluste entstanden sind, mit dem Gewerbebetrieb identisch sein, der den Abzug der Verluste begehrt. Dies hängt davon ab, ob die tatsächlich ...
Der BFH hat Zweifel, ob das Unionsrecht einer nationalen Rechtsprechung entgegensteht, nach der im Falle eines sog. Zuordnungswahlrechts beim Leistungsbezug der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der ...
Im vierten Quartal 2019 sind wieder zahlreiche praxisrelevante FG-Urteile veröffentlicht worden, die man unbedingt im Blick haben sollte. Die für die Gestaltungsberatung wichtigsten Entscheidungen haben wir für Sie ...
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In deutschen Unternehmen besteht eine äußerst nuancenreiche „Rückstellungskultur“, die bei Betriebsprüfungen immer wieder für Zündstoff sorgt. Insbesondere langfristige Verpflichtungen sind bilanzpolitisch nutzbar, was Gesetzgeber und Finanzverwaltung dazu bewogen hat, der Kreativität enge Grenzen zu setzen. Die hier maßgeblichen GoB sind jedoch vorrangig durch die BFH-Rechtsprechung geprägt; somit sind Streitigkeiten vorprogrammiert. Grund genug die äußerst praxisrelevanten Rückstellungen für ...