Bei der Beratung von Organschaften kommt es immer wieder zu unliebsamen Überraschungen. Denn im Gegensatz zu „normalen“ Unternehmen, deren Handeln im Regelfall auch von der Finanzverwaltung nach wirtschaftlichen Kriterien beurteilt wird, gilt es, bei der Organschaft strenge Formvorschriften zu beachten. Die Korrektur einer unvollständigen, unklaren oder gar unzulässigen Formulierung des beim Registergericht hinterlegten Gewinnabführungsvertrages ist im Regelfall – zumindest für die Vergangenheit – ...
Wird bei einem Grundstückskaufvertrag die grundsätzliche Verpflichtung des Verkäufers, das Grundstück frei von Rechtsmängeln zu übergeben (§ 433 Abs. 1, § 435 BGB), vertraglich abbedungen, belässt der ...
Nach einer Entscheidung des FG Münster (20.7.22, 9 K 3170/19 F; Rev. BFH: IV R 28/22) fällt das negative Kapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft zu dem Zeitpunkt weg, an dem feststeht, dass ein ...
Ein Steuerpflichtiger, der eine Dienstleistung erbracht hat und in seiner Rechnung einen Mehrwertsteuerbetrag ausgewiesen hat, der auf der Grundlage eines falschen Steuersatzes berechnet wurde, schuldet den zu Unrecht ...
Mit seinem Urteil vom 21.12.21 (13 K 2760/20 E) hat das FG Düsseldorf als erstes Finanzgericht entschieden, dass die sog. Verklammerungsrechtsprechung des BFH dem Grunde nach auch auf die sog. P&R-Container-Fälle ...
Der BFH hat mit Urteil vom 28.09.2022 (X R 7/21) entschieden, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden können.
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Die Durchführung einer Außenprüfung ist oft der Ausgangspunkt eines Rechtsstreits zwischen Steuerpflichtigen und dem Finanzamt. Will man mit dem Prüfer auf Augenhöhe sein, sollte man die drei folgenden aktuellen Entscheidungen zur Außenprüfung im Blick haben und deren Auswirkungen auf die steuerliche Beratungs- und Verwaltungspraxis kennen. Ein Ausblick auf die aktuell in diesem Bereich anhängigen Revisionsverfahren hilft, auf die künftige Rechtsprechungslinie des BFH besser vorbereitet zu sein.