Der Bundesfinanzhof hat am 4. Juli 2012 entschieden, dass die vom Erben in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger zu leistende, noch vom Erblasser herrührende Einkommensteuer-Abschlusszahlung für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuergesetzes abzugsfähig ist.
Der Bundesfinanzhof hat leider wenig steuerzahlerfreundlich entschieden, dass die sog. „Praxisgebühren“, nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können (BFH 18. Juli 2012, X R 41/11).
Der BFH hat die Nachweispflichten für Betriebsgründer, die einen Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG n.F.) geltend machen wollen, erleichtert. Hiernach setzt der Nachweis der Investitionsabsicht nach einer ...
Die Lebensführung des Steuerpflichtigen am Beschäftigungsort ist einkommensteuerrechtlich grundsätzlich unerheblich. Die doppelte Haushaltsführung ist deshalb auch dann beruflich veranlasst, wenn der Steuerpflichtige den Zweithaushalt am Beschäftigungsort in einer Wohngemeinschaft einrichtet. Erst wenn sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlagert und die Wohnung dort zum Ort der eigentlichen Haushaltsführung wird, entfällt deren berufliche Veranlassung als Wohnung am ...
Verpflichtet sich eine Kapitalgesellschaft durch einen Ergebnisabführungsvertrag (EAV) ihren ganzen Gewinn an ihren Organträger abzuführen, ist das Einkommen der Organgesellschaft unter gewissen Voraussetzungen dem ...
Das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der ab dem Jahr 2008 teilweise erheblich geänderten gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen und Mieten (1 BvL 8/12) ...
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Der 12. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 16. Mai 2012 (Az. 12 K 1280/08 E) entschieden, dass eine im Jahr 2005 gezahlte Kapitalabfindung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung zu sonstigen Einkünften führt, die nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a) Doppelbuchstabe aa) EStG zu 50% der Besteuerung unterliegen.