Der Bundesfinanzhof hat jüngst entschieden, dass die vom Erben in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger zu leistende, noch vom Erblasser herrührende Einkommensteuer-Abschlusszahlung für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuergesetzes abzugsfähig ist (BFH 4.7.12, II R 15/11).
Für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer ist es nicht ausreichend, wenn eine Bank die anrechenbare ausländische Steuer lediglich aus dem Körperschaftsteuersatz ableitet und bescheinigt.
Das Ministerium der Finanzen Brandenburg weist auf ein neues Merkblatt zur E-Bilanz hin. Das Merkblatt soll Unternehmen über die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden informieren und ...
Ein Fahrtenbuch muss für einen Zeitraum von einem ganzen Kalenderjahr geführt werden, um als ordnungsmäßiges Fahrtenbuch anerkannt werden zu können. Neben Praktikabilitätserwägungen, die für eine solche jahresbezogene Betrachtung sprechen, ist auch zu berücksichtigen, dass ein Fahrtenbuch für einen repräsentativen Zeitraum geführt werden muss. Wird ein Fahrtenbuch nur für einen Teil des Kalenderjahres geführt, besteht insoweit eine Manipulationsgefahr dahingehend, dass bestimmte Zeiträume mit ...
Geschäftsführer können aufatmen. Das BMF hat dem bundesweit veranstalteten „verwaltungsinternen Kasperltheater“ um die steuerrechtliche Behandlung des Verzichts eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) auf ...
Nach den Plänen der Regierungskoalition soll die Verdienstgrenze für Minijobber ab 2013 von 400 EUR auf 450 EUR angehoben werden. Ein Gesetzentwurf liegt allerdings noch nicht vor (siehe Pressemitteilung vom 18.7.
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Der Bundesfinanzhof hat am 4. Juli 2012 entschieden, dass die vom Erben in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger zu leistende, noch vom Erblasser herrührende Einkommensteuer-Abschlusszahlung für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuergesetzes abzugsfähig ist.