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  • · Fachbeitrag · Gewerbliche Einkünfte

    Pokergewinne sind steuerpflichtig

    | Das FG Köln hat entschieden, dass die Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers der Einkommensteuer unterliegen. In dem Verfahren ging es um einen ehemaligen Flugkapitän, der in den letzten Jahren Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielt hat. Das Finanzamt vertrat die Ansicht, dass Gewinne aus Pokerspielen nur bei einem Hobbyspieler steuerfrei sind und besteuerte die Gewinne im Streitfall als Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( FG Köln 31.10.12, 12 K 1136/11, n.rkr.). |

     

    Der Ansicht des Steuerpflichtigen, wonach beim Poker letztlich immer das Kartenglück entscheide und demzufolge jeder Spieler ein Pokerturnier gewinnen könne, schloss sich das FG nicht an. Die Richter wiesen die Klage mit der Begründung ab, dass Gewinne eines Pokerspielers jedenfalls dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn er regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt. Für die Beurteilung der Steuerpflicht kommt es nach dieser Entscheidung maßgeblich darauf an, ob der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilnehmen kann und wiederholt Gewinne erzielt.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 399 | ID 36914900

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