Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs hat entschieden, dass der aufschiebend bedingte Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von zehn Jahren als sog. privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterliegt, auch wenn der Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung außerhalb dieser Frist liegt (BFH 10.2.15, IX R 23/13).
Ein Förster, der im überwiegenden Interesse seines Arbeitgebers ein Dienstzimmer in seinem Wohnhaus unterhält, kann die hierfür entstehenden Kosten in vollem Umfang von der Steuer absetzen. Die Abzugsbeschränkung ...
Unter dem nichtssagenden Titel „Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex“ wurde am 19.2.15 ein Jahressteuergesetz 2016 auf den Weg gebracht. In dem vom Kabinett ...
Der X. Senat des BFH hat jüngst entschieden, es sei weder ermessensfehlerhaft noch verstoße es gegen Unionsrecht, wenn die Finanzverwaltung eine Steuer nicht erstattet, die auf einem zwar unionsrechtswidrigen, aber durch letztinstanzliches Urteil des BFH bestätigten Steuerbescheid beruht. Im Streitfall wurde einem Steuerpflichtigen der Sonderausgabenabzug für an eine Privatschule im EU-Ausland gezahltes Schulgeld versagt. Trotz Verstoßes gegen die Dienstleistungsfreiheit kam es hier aber nicht zu einem ...
Streitig war die Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitung als steuerermäßigende Handwerkerleistung. Der BFH hat entschieden, dass die Erhebung des unter Umständen ...
Nach einem Beschluss des Deutschen Bundestags vom 2.6.95 legt die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern ...
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Ist die dreimonatige Grundausbildung eines Wehrdienstleistenden Voraussetzung für die spätere dienstliche Verwendung als Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr im Mannschaftsdienstgrad und wird diese auf die vierjährige Dienstzeit angerechnet, stellt die Grundausbildung eine Ausbildung i.S.d. § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG dar (FG Münster 13.11.14, 11 K 2284/13 Kg; Rev. BFH: XI R 47/14).