Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs hat gerade frisch entschieden, dass die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 EStG in Höhe von 25 % (sog. Abgeltungsteuersatz) ausgeschlossen ist bei der Besteuerung von Kapitalerträgen, die ein zu mindestens 10 % beteiligter Anteilseigner für die Gewährung eines verzinslichen Darlehens an die Gesellschaft erzielt (BFH 29.4.14, VIII R 23/13).
Ein aktuelles FG-Urteil zeigt, dass Vereine mit dem Thema Aufwandsspenden nicht leichtfertig umgehen sollten, da ansonsten ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko besteht (FG Berlin-Brandenburg 4.3.
Der Bundesfinanzhof hat zwar entschieden, dass Kosten für betriebliche Fahrten mit einem Kraftfahrzeug selbst dann i.S. des § 4 Abs. 4 EStG dem Grunde nach betrieblich veranlasst sind, wenn die Aufwendungen ...
Der Vorsteuerabzug aus einer Eingangsrechnung kann nur dann versagt werden, wenn das Finanzamt dem Einkäufer eine konkrete Betrugsabsicht nachweisen kann. Dies hat das FG Münster in einem wichtigen Aussetzungsbeschluss entschieden (FG Münster 12.12.13, 5 V 1934/13 U). Ein Beschluss, dessen Kenntnis insbesondere für die Argumentation gegenüber den Betriebs- und Sonderprüfern „bares Geld wert“ ist! Bislang pochten diese nämlich meist darauf, dass den Einkäufer die Beweislast trifft.
Der dritte Senat des FG Berlin-Brandenburg vertritt in einem jüngst veröffentlichten Urteil die Auffassung, die im Jahr 2013 in das Gesetz eingebrachte Vorschrift des § 7g Abs. 3 S. 4 EStG zur Verzinsung eines ...
Bei einer Auswertung der Neuanmeldungen von April 2014 hat sich ergeben, dass über 10 % aller 450-EUR-Minijobber bei Aufnahme ihrer Beschäftigung noch nicht volljährig und damit nicht voll geschäftsfähig sind.
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Steuerbegünstigte Körperschaften dürfen ihre Leistungen im Bereich der sog. Vermögensverwaltung nach einem Urteil des V. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. März 2014 V R 4/13 nicht dem ermäßigten Steuersatz unterwerfen. Im Streitfall hatte ein gemeinnütziger Radsportverein u.a. Sportanlagen entgeltlich an Vereinsmitglieder überlassen.