Mit einem am 16.12.14 geschlossenen Bündnis von Zoll, Verbänden und Gewerkschaften wird die Basis geschaffen für eine gemeinsame Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung im Gerüstbauer-Handwerk. Das haben das Bundesfinanzministerium, der Bundesverband Gerüstbau e.V., die Bundesinnung des Gerüstbauer-Handwerks und die Gewerkschaft IG BAU vereinbart. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister, hat heute in Berlin gemeinsam mit Arbeitgebern und ...
Der X. Senat des Bundesfinanzhofs hat sich zu der Frage geäußert, ob Beamte im Hinblick auf eine zeitlich befristete Einwilligung zur Datenübermittlung eine Schlechterstellung bei der Altersvorsorgezulage ...
Der BFH hatte Ende 2013 Zweifel an der Verfassungskonformität der Zinsschranke des § 4h EStG geäußert und deshalb Aussetzung der Vollziehung gewährt (BFH 18.12.13, I B 85/13). Das BMF will den o.g.
Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob eine seit dem Jahr 2008 geltende Einschränkung des Sonderausgabenabzugs bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes GG ) vereinbar ist. Aufgrund einer Gesetzesänderung können diese als nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer ihre für eine private Altersvorsorge in Form einer sog. „Rürup-Rente“ geleisteten Beiträge seit dem Jahr 2008 unter Umständen nur in (sehr) ...
Ausgleichszahlungen, die zwischen ehemaligen Eheleuten zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs fließen, sind beim Empfänger steuerlich nicht zu erfassen. Nach umfassender Würdigung kam das FG Hessen zu dem Schluss, ...
Für den Vorsteuerabzug benötigt der Leistungsempfänger eine nach den Regeln des § 14 UStG formmängelfreie Rechnung. Bei unvollständigen/ mängelbehafteten Rechnungen wirkt eine spätere Rechnungsberichtigung nach ...
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Nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG wird der Leistungsempfänger zum Steuerschuldner, soweit der Leistende eine „Bauleistung“ an einen seinerseits bauleistenden Unternehmer erbringt. Die Finanzverwaltung vertrat bisher die Auffassung, dass auch der Einbau von Betriebsvorrichtungen oder sonstigen Anlagen zu den „Bauleistungen“ zählt, wenn diese fest mit dem Gebäude verbunden werden und diese Verbindung nicht ohne größeren Aufwand wieder gelöst werden kann. Der BFH sieht das für Betriebsvorrichtungen jedoch ...