In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. Dieses Mal geht es um die neuen Sachbezugswerte, die Lohnsteuer-Anmeldung 2018 sowie die steuerliche Behandlung von E-Bikes und Elektrodienstwagen.
Am 1.10.17 startet das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2018 mit neuen Formularen. Der bisherige Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ ist auf einen Hauptvordruck und folgende Anlage-Vordrucke umgestellt ...
Verkauft ein Brezelverkäufer auf den Oktoberfest in Festzelten „Wiesnbrezn“ an die Gäste des personenverschiedenen Festzeltbetreibers, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Lebensmittel anzuwenden.
Der 15. Senat des FG Köln hat Bedenken, ob es mit der europäischen Niederlassungsfreiheit vereinbar ist, wenn Altersvorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden. Er hat dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) daher mehrere Fragen zum Ausschluss des Sonderausgabenabzugs bei beschränkter Steuerpflicht zur Entscheidung vorgelegt (FG Köln 3.8.17, 15 K 950/13).
Steuerregeln für Geschäftsgeschenke – diese hat der BFH kürzlich verschärft. Danach hätten viele Unternehmer ihre Geschäftsgeschenke möglicherweise nicht mehr als Betriebsausgabe abziehen können.
Der BFH hat kürzlich entschieden, dass einer tatsächlichen Verständigung keine Bindungswirkung zukommt, wenn ein Umstand, den beide Parteien der Vereinbarung als Geschäftsgrundlage zugrunde gelegt haben, von ...
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Ist im Mietvertrag eine entgeltliche Vermietung nur für eine bestimmte Zeit und anschließend eine unentgeltliche Überlassung vereinbart worden, handelt es sich selbst dann nicht um eine auf Dauer angelegte Vermietung, wenn nach der – im Streitfall auf die Lebenszeit der Nutzenden begrenzten – unentgeltlichen Überlassung eine dauerhafte (entgeltliche) Vermietung an Dritte geplant ist (FG Düsseldorf 6.2.17, 11 K 2879/15 E; Rev. BFH: IX R 8/17).