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  • 29.08.2017 · Nachricht · Vermietung und Verpachtung

    Einkünfteerzielungsabsicht bei absehbarer Unterbrechung des Prognosezeitraums

    | Ist im Mietvertrag eine entgeltliche Vermietung nur für eine bestimmte Zeit und anschließend eine unentgeltliche Überlassung vereinbart worden, handelt es sich selbst dann nicht um eine auf Dauer angelegte Vermietung, wenn nach der – im Streitfall auf die Lebenszeit der Nutzenden begrenzten – unentgeltlichen Überlassung eine dauerhafte (entgeltliche) Vermietung an Dritte geplant ist (FG Düsseldorf 6.2.17, 11 K 2879/15 E; Rev. BFH: IX R 8/17). |

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