Zinsen aus dem Darlehen eines mittelbaren Gesellschafters an eine Kapitalgesellschaft können dem gesonderten Steuertarif des § 32d Abs. 1 EStG von 25 % unterliegen – so der BFH. Das Gericht hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass der Ausschluss des Abgeltungssteuersatzes bei mittelbarer Beteiligung die Beherrschung der Anteilseigner-Kapitalgesellschaft voraussetzt (BFH 20.10.16, VIII R 27/15).
Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 19 S. 1 UStG gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann (zu seinem Nachteil) geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich ...
Nachdem zur Gesetzeslage bis VZ 2013 die Rechtsfragen zum Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ weitestgehend geklärt waren (häufig zugunsten des Arbeitnehmers), besteht seit der Einführung der „ersten ...
Der BFH hat brandaktuell und steuerzahlerfreundlich entschieden, dass Steuerpflichtige sog. außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) weitergehend als bisher steuerlich geltend machen können. Denn die zumutbare Belastung soll jetzt stufenweise ermittelt werden und wird damit niedriger ausfallen als bisher (BFH 19.1.17, VI R 75/14).
Ein vom Erblasser (bisher) nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gehört zu seinem Nachlass und unterliegt bei seinem Erben der Besteuerung aufgrund Erbanfalls. Dies hat der BFH jetzt klargestellt.
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Die Kosten für die Teilnahme an medizinischen Seminaren zum Umgang mit frühtraumatisierten Kindern sind bei den Pflegeeltern als außergewöhnliche Belastungen abziehbar (FG Münster 27.1.17, 4 K 3471/15 E).