Überhöht ausgewiesene USt-Beträge werden gegenüber dem FA geschuldet. § 14c Abs. 1 UStG erlaubt dem Rechnungsaussteller jedoch eine Korrektur in dem Monat, in dem er die Rechnung gegenüber dem Leistungsempfänger berichtigt. Die Finanzverwaltung hatte die USt-Korrektur jüngst zusätzlich davon abhängig gemacht, dass dem Leistungsempfänger der USt-Differenzbetrag auch zurückerstattet worden sei. Das FG Münster hat dem nun klar widersprochen (FG Münster 13.9.16, 5 K 412/13, n.rkr.).
Laut FG Münster ist in die Berechnung des Zinslaufs für Hinterziehungszinsen bei der Schenkungsteuer neben den Anzeige- und Erklärungsfristen auch die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einzubeziehen (FG Münster 24.
Bei erheblichen Mietausfällen in 2016 kann unter gewissen Voraussetzungen ein teilweiser Erlass der Grundsteuer beantragt werden – allerdings nur noch bis zum 31.3.17. Voraussetzung ist eine wesentliche ...
Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus (FG Münster 27.1.17, 4 K 56/16 F, n.rkr.).
Betreibt eine städtische Gesellschaft ein verlustbringendes Freibad nicht selbst, sondern verpachtet sie es an einen Trägerverein, liegen die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung dauerdefizitärer ...
Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 EUR personenbezogen anzuwenden. Somit kann jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2025/2026: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2026 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin sind unter anderem: Ausgaben-/Einnahmenverlagerung im „privaten“ und „betrieblichen“ Bereich, steuerliche Überlegungen bei Mietimmobilien und das Lohnsteuerabzugsverfahren.
Effizientes Projektmanagement? Ihr Wettbewerbsvorteil!
Immer komplexere Anforderungen verlangen nach effizienten Prozessen in der Kanzlei. Die neue Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell zeigt Ihnen die Wege zu einem strukturierten Projektmanagement. Mit praktischen Beispielen und direkt nutzbarem Ablaufplan für Ihre Kanzlei!
Hat ein Steuerpflichtiger im Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuerforderung einen zumindest gleich hohen unstreitigen Gegenanspruch gegenüber dem Finanzamt, hat die Finanzbehörde einem Antrag auf Verrechnungsstundung stattzugeben. § 27 Abs. 19 UStG betrifft danach allein das Steuerrechtsverhältnis der Finanzbehörde zu den Bauleistern als Steuerschuldner (FG Köln 29.9.16, 10 K 2772/15, EFG 17, 17; Rev. BFH: V R 57/16).