Die Annahme eines Steuerstundungsmodells ergibt sich nicht ohne Weiteres aus dem bloßen Aufgreifen einer bekannten Gestaltungsidee. Wie der BFH jüngst entschieden hat, handelt es sich mangels vorgefertigten Konzepts nicht um ein Steuerstundungsmodell, wenn ein Anleger eine von ihm selbst oder von seinem Berater entwickelte oder modifizierte und individuell angepasste Investition umsetzt (BFH 17.1.17, VIII R 7/13).
Werden Verwarnungsgelder wegen Falschparkens vom Paketzustelldienst übernommen, führt dies beim angestellten Fahrer nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, da der Arbeitgeber hier im ganz überwiegend ...
Aufwendungen einer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Frau, die auf natürlichem Weg keine Kinder empfangen kann, für die künstliche Befruchtung in Form einer In-vitro-Fertilisation (IVF), können als ...
Eine GmbH, die Anteile an einem in US-Dollar geführten Aktienfonds erworben hat und aufgrund einer ungünstigen Entwicklung des Wechselkurses eine Teilwertabschreibung auf die Investmentanteile vornimmt, hat den Verlust außerbilanziell wieder hinzuzurechnen (BFH 21.9.16, I R 63/15).
Mit einer bösen Überraschung für den Bauherrn endete der Kauf eines unbebauten Grundstücks, das erst zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Wohngebäude bebaut werden sollte. Der BFH hat entschieden, dass auch die ...
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hat als einzige Finanzbehörde bundesweit die Prüffelder für das Kalenderjahr 2017 bekanntgegeben. Die Finanzämter werden danach den Steuerpflichtigen bei den ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Nach § 3 Nr. 20 GewStG können Krankenhäuser, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen, Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen sowie Einrichtungen zur ambulanten oder stationären Rehabilitation von der Gewerbesteuer befreit sein. Der BFH hat nun aber kürzlich entschieden, dass ambulante Dialysezentren von dieser Steuerbefreiung nicht erfasst sind (BFH 25.1.17, I R 74/14).