02.08.2018 · Nachricht ·
Verfassungsmäßigkeit
Laut FG Münster ist es legitim, Banken für riskante Geschäfte wirtschaftlich endgültig zu belasten oder sie zu einer Verhaltensänderung zu veranlassen, weniger riskante Geschäftsmodelle anzubieten.
02.08.2018 · Nachricht ·
Abgabenordnung
Ermittelt der Steuerpflichtige berechtigterweise seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung, ist der Umfang der ihn treffenden Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungspflichten und folglich auch die ...
31.07.2018 · Nachricht ·
Inländische Betriebsstätte
Nach § 7g Abs. 1 S. 1 EStG ist die Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens begünstigt, wenn diese „in einer inländischen Betriebsstätte nahezu ausschließlich betrieblich“ genutzt werden. Nach Auffassung des FG Niedersachsen (3 K 74/18; Rev. BFH: IV R 16/18) sind bei einem (ausländischen) Auftragnehmer eingesetzte und zwischenzeitlich dort gelagerte Werkzeuge des Anlagevermögens bei funktionaler Betrachtung der einzigen inländischen ...
31.07.2018 · Fachbeitrag ·
Betriebsaufspaltung
Eine böse Überraschung erlebte ein Steuerpflichtiger, der sein Besitzunternehmen in die Betriebs-GmbH einbrachte. Da das Grundstück, das dem Steuerpflichtigen nur zur Hälfte gehörte, nicht mit eingebracht wurde, ...
31.07.2018 · Fachbeitrag ·
Werbungskosten
Schuldzinsen für ein zur Anschaffung eines Mietobjekts aufgenommenes Darlehen können auch nach dessen Veräußerung weiterhin als Werbungskosten bei V+V abziehbar sein, wenn mit dem Veräußerungserlös eine neue ...
31.07.2018 · Nachricht ·
Private Pkw-Nutzung
Eine Zuzahlung, die ein Arbeitnehmer in einer Summe zur Anschaffung eines ihm auch zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Pkw leistet, ist auf die vereinbarte Nutzungsdauer des Pkw gleichmäßig zu verteilen. Die Zuzahlung mindert den monatlichen geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung bereits auf der Einnahmenseite, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Dauer der Nutzungsüberlassung ausdrücklich vereinbart wurde (FG Niedersachsen 16.4.18, 9 K 162/17, Rev. BFH: VI R 18/18).