Einen aufsehenerregenden Fall hatte jüngst das FG Hamburg zu entscheiden. Der Kläger hatte seine Lebensgefährtin zu einer mehrmonatigen Weltreise eingeladen. Die Gesamtkosten für die Kreuzfahrt mit Penthouse Suite und Butlerservice beliefen sich auf rund 500.000 EUR. Das FG sah darin – anders als das FA – keinen schenkungsteuerlich relevanten Vorgang. Dies soll auch für die übernommenen Kosten für Anreise, Flüge, Ausflüge und Verpflegung gelten (FG Hamburg 12.6.18, 3 K 77/17, Rev. BFH: II R 24/18).
Ist ein Bauträger rechtsirrig davon ausgegangen, als Leistungsempfänger Steuerschuldner für von ihm bezogene Bauleistungen zu sein, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung ohne Einschränkung geltend ...
Verzichtet ein Gesellschafter unter der auflösenden Bedingung der Besserung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft auf sein Gesellschafterdarlehen, um deren Eigenkapitalbildung und Ertragskraft zu stärken, sind ...
Liebe Leserin, lieber Leser, die Digitalisierung ist in vollem Gange und birgt für Ihren Berufsstand viele Chancen, aber auch einige Risiken. Die BStBK wirbt seit Jahren dafür, das Dienstleistungsfeld der
„vereinbaren Tätigkeiten“ auszuweiten, um sich neue, lukrative Geschäftsfelder zu erschließen. Dabei möchte das IWW Institut Sie unterstützen. Der erste Schritt dahin ist eine kurze Umfrage, mit der wir mehr über Ihre Bedürfnisse erfahren wollen: Welche vereinbaren Tätigkeiten bieten Sie heute ...
Gibt der Steuerpflichtige seinen Betrieb auf, ist im Aufgabejahr zwischen dem noch erzielten laufenden Gewinn und dem sich aus der Betriebsaufgabe ergebenden Aufgabegewinn zu unterscheiden. Von Bedeutung ist dies vor ...
Nicht zuletzt der historisch niedrige Zinssatz ist ein Grund dafür, dass viele Steuerpflichtige eine Immobilie erwerben und im Anschluss vermieten. Hier gilt es, die steuerlichen Regelungen zu beachten, um mögliche ...
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, sind als sonstige Nachlassverbindlichkeiten abziehbar. Dies gilt allerdings nicht für Kosten, die bei der Verwaltung des Nachlasses anfallen (vgl. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 3 ErbStG). Vorfälligkeitsentschädigungen, die im Rahmen einer Nachlasspflegschaft für die vorzeitige Ablösung von Darlehen angefallen sind, können dabei als Nachlassverbindlichkeit ...