Will man als GmbH-Geschäftsführer sein Lebenswerk in guten Händen wissen, steht man oft vor einem Dilemma. Ist ein potenzieller Nachfolger endlich gefunden, erweist sich die bestehende Pensionszusage meist als „Deal Breaker“. Hier gilt es, kreative Lösungen zu finden. In der Praxis haben sich zwei Modelle durchgesetzt, mit denen man die dauerhafte „Entpflichtung“ der GmbH von der Pensionszusage erreichen kann: die Abfindung der Pensionszusage und die Übertragung auf eine „Rentner-GmbH“. Jürgen ...
Das FG Niedersachsen (26.8.25, 12 K 250/11; Rev. BFH IX R 20/25) hat jüngst entschieden, dass Steuerberatungskosten für ein Rechtsbehelfsverfahren, in dem über die Höhe der Besteuerung des Veräußerungsgewinns ...
Das FG München (31.7.25, 6 K 2438/22; Rev. BFH I R 24/25) hat entschieden, dass ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an anderen GmbHs bei der Ermittlung des Einkommens nach § 8b Abs. 3 S.
Das Niedersächsische FG (10.6.25, 13 K 157/24; Rev. BFH VI R 10/25) hat jüngst entschieden, dass Prozesse, die lediglich aus Anlass einer drohenden Existenznot, aber ohne inneren Zusammenhang mit der Ursache für den Wegfall der Lebensgrundlage geführt werden, nicht durch § 33 Abs. 2 S. 4 EStG begünstigt sind. Der angestrengte Prozess müsse vielmehr dazu dienen, die Ursache der drohenden Existenznot zu beseitigen.
Neue Woche, neue Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. In der neuesten Episode des AStW-Podcasts berichten Dietrich Loll und Steffen Pasler u. a. über das BMF-Schreiben zur Abschaffung der steuerfreien ...
Auch diese Woche dreht sich in der neuen Episode des AStW-Podcasts wieder alles um aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dietrich Loll und Steffen Pasler geben u. a. ein Update zu den ...
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Nach einer Entscheidung des FG Baden-Württemberg (19.7.24, 5 K 1668/22, Rev. BFH: II R 30/24) setzt die Anwendung des § 16 Abs. 2 GrEStG (Aufhebung des GrESt-Bescheides bei Rückerwerb) nicht die Steuerbarkeit des ersten Erwerbsvorgangs voraus. Der Begünstigungsausschluss nach § 16 Abs. 5 S. 1 GrEStG setzt hingegen die Steuerbarkeit des rückgängig gemachten Ersterwerbs voraus. War der Ersterwerb nicht steuerbar, ist der Anspruch auf Aufhebung der Steuerfestsetzung daher aus Sicht des FG nicht ausgeschlossen, ...