In dieser Episode des AStW-Podcasts werfen Dietrich Loll und seine Co-Moderatorin, Rechtsanwältin Aigerim Rachimow, einen Blick auf die wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie sprechen über das Jahressteuergesetz 2024, das u. a. neue Kleinunternehmergrenzen und Änderungen zur Kommunikation mit den Finanzämtern bringt. Außerdem wird ein spannendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Frage des Urlaubsanspruchs während mehrfacher Beschäftigungsverbote vorgestellt. Weitere Themen sind ...
Der BFH hat mit Urteil vom 10.7.24 (II R 31/21) entschieden, dass Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der verstorbene Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, als ...
Das FG Schleswig-Holstein (28.6.24, 1 K 37/23, Rev. BFH III R 26/24) hat entschieden, dass die Höhe des Grundfreibetrags sowohl für 2023 als auch für 2024 nicht zu beanstanden ist, doch es wurde die Revision ...
Die sogenannten Bauträgerfälle beschäftigen die Gerichte schon seit Jahren. Der BFH hat nun erfreulicherweise zugunsten der Bauleistenden und zulasten des Fiskus entschieden, dass die Finanzämter Abtretungsangebote nicht einfach ablehnen durften, wenn die Bauleistenden von den Vordrucken der Finanzverwaltung abgewichen sind (BFH 17.4.24, XI R 16/22, Abruf-Nr. 242730 ).
Nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen können den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber ...
Laut BFH ist es ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 gebildeter IAB für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nun steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens der Steuerbefreiung des ...
Aktuelles zum Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO, geplante Einführung einer Registrierkassenpflicht, neue Forderungen des Bundesrechnungshofes zur Kassenführung: Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt bringt Sie in kürzester Zeit auf den neuesten Beratungsstand.
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Das FG Düsseldorf (27.3.24, 15 K 1131/19 G,F; Rev. BFH IV R 8/24) hat jüngst entschieden, dass § 4 Abs. 4a S. 3 EStG, der bei Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen einen typisierten Zinssatz von 6 % der Überentnahmen des Wirtschaftsjahres vorsieht, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Der Prüfungsmaßstab für die Vollverzinsung nach §§ 233a, 238 AO, der dem BVerfG-Beschluss vom 8.7.21 (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) zu entnehmen ist, lasse sich nicht auf die Vorschrift des § 4 Abs. 4a ...