Die für die Grunderwerbsteuer geltende Steuerbegünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG stellt keine unionsrechtlich verbotene Beihilfe dar. Danach ist auch der Fall begünstigt, dass eine abhängige Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen verschmolzen wird (BFH 22.8.19, II R 18/19).
Werden Prozessführungskosten aufgewendet, um künftig höhere steuerbare Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr. 1a EStG vom geschiedenen Ehegatten zu erhalten, die dieser dann als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs.
Eine offenbare Unrichtigkeit kann zwar auch dann vorliegen, wenn das FA eine in der Steuererklärung enthaltene offenbare, d. h. für das FA erkennbare Unrichtigkeit als eigene übernimmt. Eine aus rechtlichen oder ...
Auch wer ein Gebäude nur teilweise gewerblich nutzen will, hat meist ein Interesse daran, die Vorsteuern aus den Baukosten möglichst umfassend abzuziehen. Dazu muss die Immobilie aber zumindest teilweise zum ...
Der IX. Senat des BFH hat entschieden, dass ein bestandskräftiger Steuerbescheid nicht mehr vom Finanzamt nach § 129 AO berichtigt werden kann, wenn die fehlerhafte Festsetzung eines vom Steuerpflichtigen ...
Der BFH hat brandaktuell entschieden, dass gewerbesteuerliche Verlustvorträge bei der Verpachtung des Betriebs einer gewerblich geprägten Personengesellschaft untergehen können. Nach der Rechtsprechung des BFH setzt ...
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Der BFH hat Zweifel, ob das Unionsrecht einer nationalen Rechtsprechung entgegensteht, nach der im Falle eines sog. Zuordnungswahlrechts beim Leistungsbezug der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Zuordnungsentscheidung gegenüber dem FA nicht getroffen wurde. Er hat den EuGH daher mit Beschluss vom 18.9.19 (XI R 3/19) um Klärung gebeten.