Wird ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Abs. 1 EStG gebildet und wird das begünstigte Wirtschaftsgut in den auf das Abzugsjahr folgenden drei Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt, ist der in ...
Der BFH sieht die Verpflichtung, unverzinsliche Betriebsschulden mit 5,5 % abzuzinsen, für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 2010 als verfassungsgemäß an. Er hat zudem einer nachträglich vereinbarten Verzinsung ...
Beauftragt ein nach seiner Unternehmenstätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigtes Unternehmen Makler für die Wohnungssuche von Angestellten, kann es hierfür den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Dies hat der BFH zum ...
Die satzungskonforme Zuwendung einer ausländischen Stiftung an einen inländischen Empfänger, der keine Rechte an oder Ansprüche auf Vermögen oder Erträge der Stiftung besitzt, unterliegt nicht der Schenkungsteuer (BFH 3.7.19, II R 6/16).
Nehmen Arbeitnehmer an einem sog. Langzeitvergütungsmodell (Long Term Incentive) teil und erhalten diese Beschäftigten dann – abhängig vom durchschnittlichen Geschäftserfolg innerhalb eines ...
Bei einem Bonussystem, bei dem die Verpflichtung zur Einlösung der Bonuspunkte wirtschaftlich gesehen durch die Umsätze der Vergangenheit veranlasst ist, liegen die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung ...
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Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2026 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin sind unter anderem: Ausgaben-/Einnahmenverlagerung im „privaten“ und „betrieblichen“ Bereich, steuerliche Überlegungen bei Mietimmobilien und das Lohnsteuerabzugsverfahren.
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Ein Gerüstbauunternehmen kann für Aufwendungen, die in der Zukunft für den Rücktransport des Gerüstmaterials aus einem beim Auftraggeber eingerichteten Materiallager in ein Zentrallager anfallen, keine Verbindlichkeitsrückstellung bilden, wenn die Räumungsverpflichtung von eigenbetrieblichen Interessen des Unternehmens überlagert wird. Dass das Unternehmen zivilrechtlich zur Räumung der Grundstücke verpflichtet ist, spielt insoweit keine Rolle (FG Münster 5.12.18, 13 K 2688/15 K, Rev. BFH: XI R 2/19).