Die steuerneutrale Ausgliederung eines Teilbetriebs im Wege des § 20 UmwStG führt in der Gestaltungspraxis oft zu Problemen. So herrscht schon Unsicherheit, welcher Teilbetriebsbegriff maßgebend ist, da der nationale und der europäische Teilbetriebsbegriff voneinander abweichen. Auch etwaige Ausgliederungshindernisse können das Vorhaben scheitern lassen und zu steuerlichen Nachteilen führen. Insbesondere wenn hohe stille Reserven vorhanden sind, sollte man sich im Vorfeld durch eine verbindliche Auskunft ...
Die steigende Internationalisierung der Wirtschaft führt vermehrt zu Umwandlungsfällen mit grenzüberschreitendem Bezug. In der Gestaltungspraxis stellt dabei die grenzüberschreitende Verschmelzung ein geeignetes ...
Die Auswirkungen von Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum stellen den Berater bei der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH immer wieder vor Probleme. Zum Glück befindet sich der BFH jedoch ...
In der Gestaltungspraxis stellen der Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile durch die GmbH eine interessante Alternative zum konventionellen Veräußerungsvorgang von GmbH-Anteilen dar. So kann z. B. steuerfreies Ausschüttungspotenzial geschaffen werden, indem der Bestand des steuerlichen Einlagekontos der Gesellschaft erhöht wird. Als schöner Nebeneffekt kann auch das Bilanzbild der GmbH bereinigt werden.
Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer GmbH & Co. KG nach § 6 Abs. 3 EStG bereitet in der Gestaltungspraxis oft Probleme. Unsicherheit herrscht insbesondere bei der Frage, ob die ...
Sinn und Zweck der Realteilung einer Personengesellschaft ist nach Ansicht des BFH, wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen steuerlich nicht zu behindern, solange die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ...
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Neben außersteuerlichen Aspekten wie der Steuerung des Haftungsrisikos oder der Unternehmensfinanzierung bewegen auch steuerliche Gründe Unternehmer häufig zum Rechtsformwechsel. Eine beliebte Variante ist auch nach der Unternehmenssteuerreform 2008 die „Umwandlung“ einer GmbH in die GmbH & Co. KG. Der folgende Musterfall zeigt, worauf bei einem solchen Formwechsel insbesondere in steuerlicher Hinsicht zu achten ist.