Die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ist ein Brennpunktthema in der steuerlichen Beratungspraxis. Der folgende Musterfall stellt die jüngsten Rechtsentwicklungen umfassend dar und gibt Gestaltungshinweise für den steuerlichen Berater.
Die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist ein Klassiker der Nachfolgeberatung. Sie erfreut sich auch deshalb großer Beliebtheit, weil mit ihr die gleitende Nachfolge für das Unternehmen mit der ...
Die gesellschaftsrechtliche Trennung von Funktionsbereichen stellt eine immer häufiger anzutreffende Zielsetzung in Konzernstrukturen dar. Damit solche betriebswirtschaftlich sinnvollen Umstrukturierungen keine ...
Die Angemessenheit der Gewinnverteilungsabrede bei Personengesellschaften steht verstärkt im Fokus der Finanzverwaltung. Gerade in Fällen der GmbH & Co. KG kommt es in der steuerlichen Gestaltungspraxis oft zu Problemen. Der vorliegende Musterfall veranschaulicht die unterschiedlichen Rechtsansichten.
Soll ein Betrieb ohne Aufdeckung stiller Reserven in eine GmbH eingebracht werden, müssen bekanntlich alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die GmbH übergehen. Verlässt sich der Steuerberater dabei ...
Die Umwandlung einer stillen Beteiligung in einen „klassischen“ Gesellschaftsanteil führt in der steuerlichen Praxis oft zu Problemen. Die Gründe für eine solche Umwandlung können vielfältig sein.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Der vermögende A hat sich einst günstig mit 20 % an einem aussichtsreichen Start-up in der Rechtsform einer GmbH beteiligt. Seine Beteiligung hält er im Privatvermögen. Der heutige Wert seines Anteils beträgt rund 3 Mio. EUR. Da er die Beteiligung in absehbarer Zeit „zu Geld machen“, den schönen Gewinn aber nicht sofort in voller Höhe besteuert wissen will, fragt er seinen Steuerberater nach einer steuergünstigen Lösung.