Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass – wenn mehrere Erben vorhanden sind – unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbengemeinschaft über. Die Erbengemeinschaft wird bis zu ihrer Auseinandersetzung bei den Überschusseinkünften wie eine Bruchteilsgemeinschaft und bei den Gewinneinkünften als Mitunternehmerschaft behandelt. Besteht der Nachlass in einem Mitunternehmeranteil, sind bestimmte Besonderheiten zu beachten. Insbesondere können sich aus der Erbfolgeregelung ...
Im Rahmen von Bankenprüfungen lässt sich häufig feststellen, dass Banken bei der Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer ein „Steuersparmodell“ anwenden, das aus Sicht der Betriebsprüfung zu systemwidrigen ...
Mit dem StÄndG 2015 (BGBl I 15, 1834) wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand aufgrund europarechtlicher Vorgaben völlig neu geregelt. So wurde z. B. ein neuer § 2b UStG eingefügt, der dazu führen ...
Gibt ein Unternehmer seine betriebliche Tätigkeit auf, hat dies in der Regel die Aufdeckung der stillen Reserven im Rahmen einer Betriebsaufgabe zur Folge. Der Steuerpflichtige kann die Betriebsaufgabe jedoch durch Verpachtung seines Betriebs verhindern bzw. zeitlich hinauszögern. Welche Voraussetzungen an eine steuerwirksame Betriebsverpachtung gestellt werden und worauf Pächter und Verpächter unbedingt achten sollten, wird nachfolgend erläutert.
Für einen Gesellschafter ist sein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung das entscheidende Instrument, um auf die Entwicklung des Unternehmens Einfluss zu nehmen. Bei der Ausübung seines Stimmrechts ist der ...
Der plötzliche Tod eines Einzelunternehmers kann – insbesondere wenn keine testamentarischen Regelungen getroffen wurden – für die Erben erhebliche ökonomische Probleme mit sich bringen. Zum einen muss geklärt ...
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Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass Ehegatten grundbuchrechtlich gemeinsam Eigentümer eines Grundstücks sind, jedoch nur einer der Ehegatten das Grundstück oder einen Grundstücksteil für betriebliche Zwecke nutzt. Die ertragsteuerliche Behandlung solcher betrieblichen Bauten auf fremdem Grund und Boden war bislang in vielen Punkten strittig. Der BFH hat nun im Rahmen einer Grundsatzentscheidung ausführlich zu den Rechtsfolgen Stellung genommen und dabei teilweise völlig neue Wege beschritten ...